Ja, das gilt auch dann. Bis Ende Dezember passiert gar nichts, wenn Sie die Exmatrikulationsbescheinigung nicht eingereicht haben. Sie erhalten nur eben so lange die Bescheinigung nicht vorliegt, keine Semesterunterlagen und keine Semesterbescheinigung, was in vielen Zusammenhängen ungünstig sein kann, z.B. haben Sie so lange kein HVV-Ticket.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
vielen Dank für Ihre Antwort. Auf diesem Link https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chung.html steht jedoch, dass daraus hervorgehen muss, ich am 30.09 exmatrikuliert wurde. Bedeutet dies, dass ich damit nicht mehr in Hamburg vollständig immatrikuliert werden kann? Ich mache mir gerade Sorgen und würde mich über eine Antwort sehr freuen.