Bewerbung auf ein Zweitstudium mit provisorischem BA-Zeugnis

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Kuhuntho
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Registriert: Mi 23. Okt 2019, 09:55

Bearbeitet Bewerbung auf ein Zweitstudium mit provisorischem BA-Zeugnis

Beitrag von Kuhuntho »

Moin,

ich möchte mich für das WS 20/21 auf ein Zweitstudium in Psychologie bewerben. Da meine Abinote dafür nicht ganz reicht, wäre es wahrscheinlich sinnvoller, meine BA-Note als Verfahrensnote zu verwenden.
Meine Bachelor-Arbeit werde ich voraussichtlich gegen Mitte/Ende Mai abgeben. Die Note wird wenige Wochen später, jedenfalls fristgerecht für eine Neubewerbung, eingetragen sein. Das Problem ist, dass hier (an der altehrwürdigen Exellenzuni Heidelberg, Gott sei's gelobt) vom Eintragen der letzten Note bis zum Ausstellen des endgültigen BA-Zeugnisses etwa zwei bis drei Monate vergehen. Den offiziellen Bachelor-Wisch werde ich also erst irgendwann im August oder September erhalten.
Allerdings stellt die Studienverwaltung für Bewerbungszwecke ein provisorisches Zeugnis aus, sobald alle Leistungen erbracht, eingetragen und benotet sind. Daher wollte ich fragen, ob dieses Zeugnis bei Ihnen für eine Bewerbung auf ein Zweitstudium anerkannt wird?
Ansonsten liege ich hier zwei bis drei Monate brach. Lang lebe die Uni Heidelberg.


Vielen Dank & beste Grüße
Felix
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Bewerbung auf ein Zweitstudium mit provisorischem BA-Zeugnis

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Felix,

damit das abgeschlossene Bachelorstudium als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) akzeptiert werden kann, muss das Datum des Abschlusses vor dem 15. Juli liegen. Für die formgerechte Bewerbung an der Universität Hamburg aus, die Online-Bewerbung auszufüllen und bis zum 15. Juli für ein Wintersemester elektronisch „abzuschicken“. Es ist erst bei der Einschreibung erforderlich, einen Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung vorzulegen. Das bedeutet in Ihrem Fall, dass Sie erst zur Immatrikulation Ihr B.A.-Zeugnis vorlegen müssen.

Ein ein provisorisches Zeugnis im Sinne einer Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Studiums als Hochschulzugangsberechtigung wird akzeptiert, muss aber folgende Information ausweisen, die von Ihrer Universität bestätigt werden: 1) erfolgreichen Abschluss, 2) Datum der letzten Prüfungsleistung (vor dem 15. Juli) und 3) Abschlussnote Ihres Bachelorstudiengangs.


Mit besten Grüßen

Thomas Walter
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