Zweitstudium+"Zeugnis auf Vorbehalt"

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briedenfelix
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Registriert: Mo 27. Jan 2020, 11:57

Bearbeitet Zweitstudium+"Zeugnis auf Vorbehalt"

Beitrag von briedenfelix »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich studiere derzeitig im fünften Fachsemester des Studiengangs Medien- und Kulturwissenschaft an der Bauhaus-Universität in Weimar.
Im Verlaufe der vergangenen Semester bildete sich im Kontext meiner Konzentration auf die Professur von Prof. Dr. Henning Schmidgen ein dezidiertes Fachinteresse für die Psychologie heraus. Von kultur- und medienwissenschaftlicher Perspektive geprägt, beschäftigte ich mich dabei besonders mit den Schriften von Guattari, Lacan, Hermann Simon und Freud. Da in mir das brennende Interesse einer spezialisierten Forschungsperspektive in der Psychologie entstanden ist, steht für mich das anschließende Bachelor- und Masterstudium mehr als fest.
Da ich im bevorstehenden SoSe meine Bachelorarbeit schreiben werde, diese jedoch die Hälfte unserer endgültigen Note ausmacht, stellt sich mir die Frage, ob die erforderliche Bewerbung bei Ihnen vor dem Erhalt jener endgültigen Note überhaupt möglich wäre? Gäbe es die Möglichkeit eines Empfehlungsschreibens meiner Professoren (zusätzlich zum Nachweis eines wissenschaftlichen Interesses), beziehungsweise der Einreichung eines „Zeugnisses auf Vorbehalt“? Die Registrierungsfrist läuft ja bis zum Juli. Da könnte mein vorläufiges Zeugnis schon vorliegen. Anderenfalls könnte eine direkte Anbindung des weiterführenden Studiums nicht funktionieren.

Ich danke Ihnen vielmals und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Felix B.
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Campus-Center - Oksana Maryskevych
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Re: Zweitstudium+"Zeugnis auf Vorbehalt"

Beitrag von Campus-Center - Oksana Maryskevych »

Hallo Felix,

in der Beantwortung gehe ich davon aus, dass Sie noch nicht im Bachelor of Science Studiengang Psychologie eingeschrieben waren. In diesem Fall bewerben Sie sich für dieses Studienprogramm der Uni Hamburg als Studienanfänger. Die Auswahl der Bewerber/innen für das erste Fachsemester grundständiger Studiengänge der Uni Hamburg erfolgt nach Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (üblicherweise des Abiturs) und Wartezeit. Eine detaillierte Erklärung zu den NC- und Wartezeit-Werten und weitere Hinweise zum Zulassungsverfahren an der Uni Hamburg findet man auf folgender Webseite: https://www.uni-hamburg.de/nc. Die Wartezeit- bzw. NC-Werte der letzten Verfahren sind hier aufgelistet: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf.

Ein in Deutschland abgeschlossenes grundständiges Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern würde eine zusätzliche Hochschulzugangsberechtigung darstellen. D.h., Sie könnten sich entscheiden, ob Sie sich mit Ihrer Abiturnote oder mit der Note Ihres Bachelorabschlusses bewerben. In Ihrem Beitrag haben Sie geschrieben, dass Sie zurzeit an einer staatlichen deutschen Hochschule im Bachelorstudiengang Medien- und Kulturwissenschaft eingeschrieben sind und dass Ihnen voraussichtlich bis zum Bewerbungsschluss (15. Juli) ein vorläufiges Bachelorzeugnis vorliegen wird. Wenn Sie Ihr Bachelorstudium mit einer besseren Note als die Ihres Abiturs abschließen, wäre es für Sie günstiger den Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung zu nutzen. Bei einer Bewerbung ins erste Fachsemester grundständiger Studiengänge der Uni Hamburg sind keine Bewerbungsunterlagen einzureichen. Die Auswahl der Bewerber basiert auf ihren Angaben in der Online-Bewerbung. Nur wenn Sie planen einen der folgenden Sonderanträge zu stellen, müssen die erforderlichen Nachweise mit dem entsprechenden Antrag bis Bewerbungsschluss eingehen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... raege.html. Sollte Ihre Bewerbung ins erste Fachsemester erfolgreich sein, werden Sie zur Immatrikulation einen Nachweis über die Note der Hochschulzugangsberechtigung sowie weitere für die Immatrikulation an der Uni Hamburg erforderliche Unterlagen einreichen müssen.

Freundliche Grüße,
Oksana Maryskevych
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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Campus-Center - Oksana Maryskevych
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Registriert: Mo 14. Okt 2019, 12:01

Re: Zweitstudium+"Zeugnis auf Vorbehalt"

Beitrag von Campus-Center - Oksana Maryskevych »

Hallo Felix,

noch ein klärender Hinweis in Bezug auf die Möglichkeit der Bewerbung mit einem vorläufigen Zeugnis: Alternativ zum Zeugnis kann auch eine Bescheinigung Ihrer Hochschule darüber eingereicht werden, dass das Studium vor dem 15.07.2020 erfolgreich abgeschlossen wurde. Diese muss das Datum der letzten Prüfungsleistung enthalten und den tatsächlichen Abschluss des Bachelorstudiums vor dem 15.07.2020 bestätigen - Formulierungen wie "wird ... voraussichtlich beenden" sind nicht ausreichend. Empfehlungsschreiben von Professoren sind nicht erforderlich.

Viele Grüße,
Oksana Maryskevych
Beratung und Administration
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