Hallo,
ich bin derzeit an der Universität Hamburg immatrikuliert und werde demnächst mein Bachelor-Zeugnis ausgestellt bekommen. Nun habe ich mich für einen weiteren Bachelor-Studiengang beworben und mir stellt sich nun die Frage, da ich privat krankenversichert bin, ob ich die Kopien der alten Bescheide über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) sowie über die private Krankenversicherung im Rahmen der Immatrikulation einreichen kann oder ob ich hierfür neue Unterlagen benötige. Die Beraterin von DeBeKa meinte, da ich bereits von der gesetzlichen KV freigestellt sei, müsste ich mich nicht erneut befreien lassen.
Vielen Dank im Voraus!