Zwischenprüfung anerkennen

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abc3
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Registriert: Mo 3. Feb 2020, 15:09

Bearbeitet Zwischenprüfung anerkennen

Beitrag von abc3 »

Liebes Campus-Center Forum,

ist es möglich nach Hamburg zu wechseln, wenn man in Jura seine Zwischenprüfung noch nicht bestanden hat, man allerdings alle Prüfungen/Hausarbeiten bereits bestanden hat, die in Hamburg Inhalt der Zwischenprüfung sind? Dass man sozusagen ohne Zeugnis wechselt?

Vielen Dank und liebe Grüße
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2687
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Zwischenprüfung anerkennen

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r abc3,

prinzipiell gibt es eine solche Möglichkeit für die Bewerbung ins Hauptstudium des Studiengangs St.Ex. Rechtswissenschaft.
Mit der Bewerbung in das Hauptstudium müssen Sie den Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Grundstudiums führen, und zwar durch Vorlage eines Zeugnisses über die bestandene Zwischenprüfung. Hat die von Ihnen zuletzt besuchte Hochschule keine Zwischenprüfung durchgeführt, genügt der Nachweis von Leistungen im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht, die den Anforderungen von § 9 der Studien-und Prüfungsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 19. Juni 2013 entsprechen.
(siehe https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... chsel.html)
Sie müssten also prüfen, ob Ihre Leistungsnachweise den Anforderungen genügen.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesen Regelungen haben, dann wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der Fakultät für Rechtswissenschaft: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... gsamt.html.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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