Liebe Frau Graf,
Sie haben Ende Februar eine Zulassung über hochschulstart.de für den Studiengang Rechtswissenschaft erhalten. Zwei Tage später wurde Ihnen der Zulassungsbescheid in STiNE zur Verfügung gestellt. Zusätzlich haben Sie eine E-Mail erhalten, dass Sie Ihren Zulassungsbescheid in STiNE finden und auch auf die Frist zur Immatrikulation achten sollen. Sie hatten 7 Tage Zeit sich an der Uni Hamburg zu immatrikulieren, das genaue Fristdatum finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid. Nach Ablauf der Immatrikulationsfrist wurde Ihr Status in STiNE auf „Platz nicht angenommen gesetzt“ und der somit wieder frei gewordene Studienplatz wurde an den nächsten Bewerbenden vergeben.
Das bedeutet, dass Sie nicht zum Sommersemester mit Ihrem Studium beginnen können, sondern Sie müssten sich zum Wintersemester erneut für den Studiengang Rechtswissenschaft bewerben. Weitere Informationen zur DoSV-Bewerbung finden Sie unter
https://www.uni-hamburg.de/dosv.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch