Anerkennung von Leistungen

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Liesa Späth
Beiträge: 1
Registriert: Mo 18. Mai 2020, 16:59

Bearbeitet Anerkennung von Leistungen

Beitrag von Liesa Späth »

Sehr geehrtes Team der Uni Hamburg,

ich werde voraussichtlich nächstes Semester mein Studium Mode und Textilmanagement an der Akademie Jak erfolgreich abschließen. Ich möchte gerne ein weiteres Studium anstreben und BWL studieren. Nun stellt sich mir die Fragen, inwiefern erbrachte Leistungen anerkannt werden.

Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.

Beste Grüße

Liesa
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Anerkennung von Leistungen

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Liesa,

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich das Modulhandbuch des Studiengangs B.Sc. Betriebswirtschaftslehre anschauen. Das Modulhandbuch für den Studiengang finden Sie hier: https://www.bwl.uni-hamburg.de/studium/ ... l#13787276.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche bzw. Fakultäten richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen bzw. Fakultäten selbst vorgenommen werden. Hierzu müssten Sie sich bitte an das zuständige Studienbüro BWL wenden.

Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Universität Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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