Lieber FriedrichV,
der einschlägige Absatz aus den Zugangsvoraussetzungen für den
B.A. Geschichte lautet:
4. Geschichte
4.1 Für das Fach Geschichte als Hauptfach bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen: Nachweis von Kenntnissen des Lateinischen im Umfang des Kleinen Latinums und in zwei modernen Fremdsprachen im Umfang von 3 bzw. 2 Jahren Schulunterricht oder gleichwertige Nachweise (Niveau B1 bzw. A2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) durch
- Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis),
- eine Bescheinigung der Behörde für Schule und Berufsbildung oder einer vergleichbaren Schulbehörde eines anderen Bundeslandes,
- eine Bescheinigung der Fakultät für Geisteswissenschaften.
Der Nachweis kann bis zur Rückmeldung zum dritten Fachsemester nachgereicht wer-den. [Hervorhebung - T.W.] In begründeten Ausnahmefällen kann der zuständige Prüfungsausschuss abweichend entscheiden.
(siehe Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der Fakultät für Geisteswissenschaften S. 2 - https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -gw-52.pdf)
2) Ja, Sie können im Anschluss an den
B.A. Geschichte ein Lehramtsstudiengang mit dem Unterrichtsfach Geschichte studieren. In der Regel gibt es an der Universität Hamburg keine Beschränkungen, was weitere Studienabschlüsse betrifft, da wir keinen in dieser Hinsicht relevanten Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium machen. Eine Ausnahme stellen nur die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie dar.
Liebe Grüße
Thomas Walter