Lieber Aysun Tozoglu,,
die Ihrer Frage zugrundeliegende Annahme ist falsch.
Da es sich bei einem Diplomstudiengang nie um denselben Studiengang handeln kann, weil wir keine Diplomstudiengänge an der Universität Hamburg anbieten, ist auch kein Nachweis erforderlich, dass noch keine Leistungen
im selben Studiengang erbracht wurden. Dieser Nachweis ist nur erforderlich, wenn Sie im selben Studiengang bereits immatrikuliert waren.
Es gilt die Regelung auf die im Hinweis-Feld in der Online-Bewerbung in STiNE im Abschnitt "Angaben zu bisherigen Studien" verwiesen wird:
Sie sind oder waren bereits im angestrebten Studiengang eingeschrieben, wenn Bezeichnung und Abschluss Ihres vorherigen Studiengangs mit denen des angestrebten Studiengangs übereinstimmen.
Sie geben in der Online-Bewerbung also an "Nein - ich war bzw. bin nicht im selben Studiengang immatrikuliert". Ein Nachweis, dass keine Leistungen erbracht wurden, ist somit nicht erforderlich.
Sie müssen lediglich die Studienzeit im nachfolgenden Abschnitt "Angaben zum bisherigen Studienverlauf" angeben, damit wir die Wartezeit berechnen können. Diese Angaben müssen aber nicht durch Dokumente belegt werden.
Bitte lassen Sie es mich wissen, falls ich Sie missverstanden habe oder Sie noch weitere Fragen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter