Hallo Tom!
Wenn Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, können Sie an der Uni Hamburg nur noch Studiengänge studieren, in denen die Inhalte der endgültig nicht bestandenen Prüfung nicht ebenfalls Inhalte von Prüfungen sind, die durch die Prüfungsordnung verbindlich vorgeschrieben sind (vgl.
§44 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG)) Ob die Inhalte der von Ihnen nicht bestandenen Prüfung gleich den Inhalten einer in einem Studiengang der Uni Hamburg verbindlich vorgeschriebenen Prüfung sind, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Somit ist es also nicht möglich, Ihnen eine Liste der Studiengänge zu nennen, die Sie an der Uni Hamburg nicht mehr studieren können. Was möglich ist, ist, zu prüfen, ob Sie einen bestimmten Studiengang der Uni Hamburg noch studieren können oder nicht.
Sollten Sie also einen bestimmten Studienwunsch haben, können Sie prüfen lassen, ob Sie sich für den entsprechenden Studiengang trotz Ihrer endgültig nicht bestandenen Prüfung noch bewerben können oder nicht. Um dies zu prüfen, sind zusätzliche Informationen über die Inhalte der von Ihnen endgültig nicht bestandenen Prüfung erforderlich. Sollten Sie im Rahmen einer Bewerbung an der Uni Hamburg prüfen lassen wollen, ob die endgültig nicht bestandene Prüfung einer Zulassung für einen bestimmten Studiengang im Wege steht, können Sie sich unter Angabe Ihres Studienwunsches über das folgende Kontaktformular mit der Bitte um Prüfung an das Team Bewerbung und Zulassung wenden:
http://www.uni-hamburg.de/studium Sie sollten dazu in jedem Fall genaue Informationen über die Inhalte der von Ihnen endgültig nicht bestandenen Prüfung mitteilen (z.B. in Form eines Transcript of Records, das den Titel der endgültig nicht bestandenen Prüfung ausweist und einer Beschreibung der Inhalte der Prüfung z.B. in Form einer Modulbeschreibung aus einem offiziellen Modulhandbuch).
Viele Grüße
Hauke Winkler