Jura Studium von vorne beginnen

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Tom2020
Beiträge: 2
Registriert: Di 28. Jul 2020, 12:34

Bearbeitet Jura Studium von vorne beginnen

Beitrag von Tom2020 »

ich war von 2007 bis 2009 Student der Rechtswissenschaften in Hamburg. Aufgrund nicht erbrachter Leistungen wurde ich nach dem 5. Fachsemester exmatrikuliert (endgueltig nicht bestandene Prüfung). Ich habe zwischenzeitlich einen Bachelor in einem anderen Studiengang gemacht und würde gern mein Rechtswissenschaftsstudium in Hamburg wieder aufnehmen bzw. von vorne anfangen. Ist dies überhaupt möglich?
Ich freue mich über eine Antwort und verbleibe bis dahin mit freundlichen Grüßen

Tom
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Campus-Center - Hauke Winkler
Beiträge: 279
Registriert: Di 5. Aug 2014, 10:32

Re: Jura Studium von vorne beginnen

Beitrag von Campus-Center - Hauke Winkler »

Hallo Tom!

Wenn Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, können Sie an der Uni Hamburg nur noch Studiengänge studieren, in denen die Inhalte der endgültig nicht bestandenen Prüfung nicht ebenfalls Inhalte von Prüfungen sind, die durch die Prüfungsordnung verbindlich vorgeschrieben sind (vgl. §44 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG)) Ob die Inhalte der von Ihnen nicht bestandenen Prüfung gleich den Inhalten einer in einem Studiengang der Uni Hamburg verbindlich vorgeschriebenen Prüfung sind, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Somit ist es also nicht möglich, Ihnen eine Liste der Studiengänge zu nennen, die Sie an der Uni Hamburg nicht mehr studieren können. Was möglich ist, ist, zu prüfen, ob Sie einen bestimmten Studiengang der Uni Hamburg noch studieren können oder nicht.
Sollten Sie also einen bestimmten Studienwunsch haben, können Sie prüfen lassen, ob Sie sich für den entsprechenden Studiengang trotz Ihrer endgültig nicht bestandenen Prüfung noch bewerben können oder nicht. Um dies zu prüfen, sind zusätzliche Informationen über die Inhalte der von Ihnen endgültig nicht bestandenen Prüfung erforderlich. Sollten Sie im Rahmen einer Bewerbung an der Uni Hamburg prüfen lassen wollen, ob die endgültig nicht bestandene Prüfung einer Zulassung für einen bestimmten Studiengang im Wege steht, können Sie sich unter Angabe Ihres Studienwunsches über das folgende Kontaktformular mit der Bitte um Prüfung an das Team Bewerbung und Zulassung wenden: http://www.uni-hamburg.de/studium Sie sollten dazu in jedem Fall genaue Informationen über die Inhalte der von Ihnen endgültig nicht bestandenen Prüfung mitteilen (z.B. in Form eines Transcript of Records, das den Titel der endgültig nicht bestandenen Prüfung ausweist und einer Beschreibung der Inhalte der Prüfung z.B. in Form einer Modulbeschreibung aus einem offiziellen Modulhandbuch).

Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
Campus-Center
Universität Hamburg
Tom2020
Beiträge: 2
Registriert: Di 28. Jul 2020, 12:34

Re: Jura Studium von vorne beginnen

Beitrag von Tom2020 »

Sehr geehrter Herr Winkler,
vielen Dank für Ihre Antwort. Nun ist es so, dass ich aufgrund einer Krankheit keine Leistungen erbracht habe. Das heißt ich wurde zwangsexmatrikuliert, da ich bis zum 5. Semester die erforderlichen Leistungen nicht erbracht habe. Normalerweise hat jeder Student 3 Versuche um die Zwischenprüfung zu schaffen. Daraus sollte sich doch ergeben, dass ich theoretisch noch zwei Versuche habe, oder liege ich da falsch? Ich freue mich über eine Nachricht und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Tom
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Campus-Center - Hauke Winkler
Beiträge: 279
Registriert: Di 5. Aug 2014, 10:32

Re: Jura Studium von vorne beginnen

Beitrag von Campus-Center - Hauke Winkler »

Hallo Tom!

Entscheidend ist in der Regel der Status "endgültig nicht bestandene Prüfung", nicht der Grund des endgültigen Nichtbestehens. Falls Sie unsicher sind, ob Sie tatsächlich endgültig nicht bestanden haben, fragen Sie am besten beim Studienbüro der Rechtswissenschaft nach. Ich habe keine Einsicht in Ihre Studienleistungen oder in die genaue Begründung, mit der Sie exmatrikuliert wurden.

Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
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