Restplätze Immatrikulation

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Loora_du
Beiträge: 3
Registriert: So 13. Sep 2020, 12:19

Bearbeitet Restplätze Immatrikulation

Beitrag von Loora_du »

Guten Tag,

ich bin bereits immatrikuliert an der Uni Hamburg, schließe meinen Master ab und möchte mich für die Restplätze des kommenden Wintersemesters bewerben.
Wie verhindere ich automatisch exmatrikuliert zu werden?
Würden Sie mir empfehlen, den Semesterbeitrag bis zum 1.10 zu überweisen oder erst einmal abzuwarten, ob man einen Restplatz überhaupt erhält?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen
Laura Radu
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Restplätze Immatrikulation

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Laura Radu,

1) Zunächst ein Hinweis zu den allgemeinen Regelungen zum Thema Exmatrikulation nach erfolgreichem Abschluss des Studiums:
Sofern Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert.
(siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html)
2) Ob und für welche Studiengänge es zum Wintersemester 2020/21 Restplätze geben wird, steht derzeit noch nicht fest. Wenn Sie sich später auf eventuell noch zur Verfügung stehende Studienplätze bewerben möchten, finden Sie Informationen dazu, wie Sie das tun können
Aktuell sind noch keine Informationen bezüglich des Restplatz- bzw. Losverfahren für das Wintersemester 2020/21 veröffentlicht. Sie müssten also bitte gelegentlich auf diesen Webseiten prüfen, ob bereits aktuelle Informationen vorliegen.

3) Ob Sie den Semesterbeitrag jetzt überweisen oder noch abwarten, für den Fall, dass Sie über eines der genannten Verfahren noch einen Studienplatz erhalten, ist eigentlich egal.

Falls Sie zum Ende des Sommersemesters aufgrund des erfolgreichen Abschlusses des Studiums exmatrikuliert werden und keinen neuen Studienplatz erhalten, aber den Semesterbeitrag bereits überwiesen haben, können Sie eine Rückzahlung des Semesterbeitrags beantragen. Dazu reichen Sie bitte den entsprechenden Antrag (https://www.uni-hamburg.de/rueckzahlung) über das Kontaktformular des Campus-Centers ein.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Loora_du
Beiträge: 3
Registriert: So 13. Sep 2020, 12:19

Re: Restplätze Immatrikulation

Beitrag von Loora_du »

Guten Abend Herr Walter,

vielen lieben Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort.

Eine Frage habe ich noch: Verliere ich damit meinen Studentenstatus für den Zeitraum zwischen dem 30.09. (wo mein Masterstudium zwangsläufig endet) und dem Zeitpunkt, an dem ich von der Vergabe der Restplätze erfahre bzw. das neue Bachelorstudium offiziell beginnt?

Danke für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Laura Radu
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Restplätze Immatrikulation

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Laura Radu,

sollten Sie sich über eines der genannten Verfahren für einen Bachelorstudiengang bewerben, eine Zulassung erhalten und fristgerecht den Immatrikulationsantrag stellen, werden Sie für das Wintersemester 2020/21 immatrikuliert.

Diese Immatrikulation erfolgt dann rückwirkend zum 01.10.2020, da alle Personen, die im Wintersemester 2020/21 immatrikulieren werden, zum Semesteranfang (01.10.2020) immatrikuliert werden.

Dies gilt unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt des Immatrikulationsantrags, der aufgrund der später stattfindenden Restplatz- bzw. Losverfahren von Ihnen voraussichtlich erst im laufenden Wintersemester 2020/21 gestellt werden könnte.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Loora_du
Beiträge: 3
Registriert: So 13. Sep 2020, 12:19

Re: Restplätze Immatrikulation

Beitrag von Loora_du »

Ich danke Ihnen!
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