Liebe Laura Radu,
1) Zunächst ein Hinweis zu den allgemeinen Regelungen zum Thema Exmatrikulation nach erfolgreichem Abschluss des Studiums:
Sofern Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert.
(siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html)
2) Ob und für welche Studiengänge es zum Wintersemester 2020/21 Restplätze geben wird, steht derzeit noch nicht fest. Wenn Sie sich später auf eventuell noch zur Verfügung stehende Studienplätze bewerben möchten, finden Sie Informationen dazu, wie Sie das tun können
Aktuell sind noch keine Informationen bezüglich des Restplatz- bzw. Losverfahren für das Wintersemester 2020/21 veröffentlicht. Sie müssten also bitte gelegentlich auf diesen Webseiten prüfen, ob bereits aktuelle Informationen vorliegen.
3) Ob Sie den Semesterbeitrag jetzt überweisen oder noch abwarten, für den Fall, dass Sie über eines der genannten Verfahren noch einen Studienplatz erhalten, ist eigentlich egal.
Falls Sie zum Ende des Sommersemesters aufgrund des erfolgreichen Abschlusses des Studiums exmatrikuliert werden und keinen neuen Studienplatz erhalten, aber den Semesterbeitrag bereits überwiesen haben, können Sie eine Rückzahlung des Semesterbeitrags beantragen. Dazu reichen Sie bitte den entsprechenden Antrag (
https://www.uni-hamburg.de/rueckzahlung) über das
Kontaktformular des Campus-Centers ein.
Liebe Grüße
Thomas Walter