Liebe*r juralaw22,
zunächst würde ich Sie bitten, sich den Ablauf nach der Einschreibung nochmals auf unserer entsprechenden Webseite durchzulesen:
www.uni-hamburg.de/ae.
Sie erhalten, wenn Sie im vorherigen Semester nicht bereits an der Universität Hamburg immatrikuliert waren bzw. sind, Ihre vorläufigen Semesterunterlagen per Post ca. 3-4 Wochen nachdem der Antrag auf Immatrikulation von Ihnen gestellt wurde. Da wir das Immatrikulationsverfahren des Wintersemesters 2020/21 auf ein digitales Verfahren umgestellt haben, hoffen wir aber, dass dies den Ablauf beschleunigt und dass die vorläufigen Semesterunterlagen schon früher versendet werden können.
Nachdem Sie die vorläufigen Semesterunterlagen mit den zugehörigen neuen STiNE-Zugangsdaten erhalten haben, müssen Sie dann noch den Semesterbeitrag überweisen. Sobald der Semesterbeitrag von Ihnen überwiesen wurde und keine weiteren Dokumente von Ihnen für die Immatrikulation benötigt werden (siehe Checkliste in Ihrem Zulassungsbescheid), werden Sie endgültig in den Studiengang immatrikuliert und wir werden die endgültigen Semesterunterlagen (Studierendenausweis und Semesterticket) per Post versenden sowie Ihnen die Online-Semesterbescheinigung ("Immatrikulationsnachweis") in Ihrem STiNE-Account unter Studium -> Dokumente zur Verfügung stellen.
Den Antrag auf BAföG können Sie auch schon stellen, wenn Ihnen die Online-Semesterbescheinigung noch nicht vorliegt. Dieses Dokument muss dann nachgereicht werden.
Weitere Informationen zum Thema BAföG finden Sie auf den entsprechenden Webseiten des Studierendenwerks Hamburg:
https://www.studierendenwerk-hamburg.de ... erm=Bafoeg.
Liebe Grüße
Thomas Walter