Kann ich mich für ein höheres Fachsemester für Deutsche Sprache und Literatur bewerben?

Antworten
Elin21
Beiträge: 1
Registriert: Mi 16. Sep 2020, 17:36

Bearbeitet Kann ich mich für ein höheres Fachsemester für Deutsche Sprache und Literatur bewerben?

Beitrag von Elin21 »

Hallo liebes Campus-Center,

ich habe mich letztes Jahr zum WiSe 19/20 für Deutsche Sprache und Literatur beworben und wurde auch angenommen. Dieses SoSe habe ich mich allerdings zum Semesterende exmatrikulieren lassen (aus persönlichen Gründen). Meine Frage ist jetzt, ob ich mich für ein höheres Fachsemester zum SoSe 21 bewerben bzw. wieder einschreiben kann?
Benutzeravatar
Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2687
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Kann ich mich für ein höheres Fachsemester für Deutsche Sprache und Literatur bewerben?

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Elin21,

eine Bewerbung ins höhere Fachsemester des Studiengangs B.A. Deutsche Sprache und Literatur war in der Vergangenheit weder im Wintersemester noch im Sommersemester möglich. Da mir keine Informationen zu diesbezüglich geplanten Änderungen vorliegen, gehe ich davon aus, dass dies auch für zukünftige Semester unverändert der Fall sein wird.

An der Universität Hamburg liegt die Entscheidung, ob Studienplätze für die Bewerbung ins höhere Fachsemester für einen Studiengang angeboten werden, beim jeweils zuständigen Fachbereich bzw. bei der zuständigen Fakultät.

Die Information, ob und wie viele Studienplätze für eine Bewerbung ins höhere Fachsemester angeboten werden, ist in der sogenannten "Satzung über die Zulassungshöchstzahlen" zu finden. Aktuell ist diese für die kommenden Semester (Sommersemester 2021 / Wintersemester 2021/22) noch nicht veröffentlicht. Auf unserer Webseite wird diese Satzung nach der Veröffentlichung unter "Zulassungsbeschränkungen / Zulassungszahlen und Zulassungshöchstzahlen" zu finden sein: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html.

Alternativ gibt es an der Universität Hamburg noch die Möglichkeit, eine Wiedereinschreibung zu beantragen. Dieser Prozess würde dann ohne eine erneute Bewerbung ablaufen. Sie müssten also bitte prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine solche Wiedereinschreibung erfüllen. Alle relevanten Informationen hierzu sowie Hinweise zu den erforderlichen praktischen Schritten sind auf unserer Webseite zum Thema Wiedereinschreibung zu finden.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten