ich habe Ihre Unterlagen nun noch einmal überprüft. Sie haben mit dem Immatrikulationsantrag ein ausländisches Schulabschlusszeugnis eingereicht. Sie haben keine Anerkennung dieses Abschlusses eingereicht, das Zeugnis weist keine Note des deutschen Notensystems aus. Daher haben Sie eine Ablehnung erhalten, da Sie weder Ihre Hochschulzugangsberechtigung für das Studium in Deutschland noch die Note, die Sie in der Online-Bewerbung angegeben haben, nachgewiesen haben. Sie wurden sowohl bei der Online-Bewerbung als auch in den Checklisten zur Immatrikulation darauf hingewiesen, dass Sie im Falle eines ausländischen Schulabschlusses zur Immatrikulation eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist oder einen anderen Anerkennungsnachweis mit umgerechneter Note einreichen müssen. Ihre Ablehnung kann daher nicht rückgängig gemacht werden.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Leider können wir die VPD nicht nachträglich akzeptieren. Der Grund dafür ist, dass Studienplätze, die wieder frei werden, weil eine nachträgliche Ablehnung erfolgt ist, im Rahmen der Nachrückverfahren weiter vergeben werden. Dies ist notwendig, um alle Studienplätze zu Vorlesungsbeginn zu besetzen.
Ich würde Ihnen darüber hinaus dringend raten, den Upload der VPD hier wieder zu löschen, da das Forum internetöffentlich ist und Ihre Daten in der VPD daher internetöffentlich eingesehen werden können.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Am Nachrückverfahren können Sie bei einer formalen Ablehnung nicht mehr teilnehmen. Es startet heute aber noch ein Restplatzverfahren, an dem Sie teilnehmen können: https://www.uni-hamburg.de/restplaetze
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg