Sehr geehrtes Team der Studienberatung,
ich hab eine Frage bezüglich des Bewerbungsverfahrens für den Studiengang „Rechtswissenschaften“, für den ein Studienbeginn sowohl im Winter-, als auch im Sommersemester möglich ist.
Ich habe vor mich fürs Sommersemester an der UHH für Jura zu bewerben, bin mir jedoch nicht sicher, ob ich den Studienplatz annehmen kann.
Wirkt sich eine Ablehnung eines Zulassungsbescheides für das Sommersemester negativ auf eine erneute Bewerbung für das Wintersemester 20/21 aus? Oder ist eine erneute Bewerbung fürs Wintersemester ohne weiteres möglich, auch wenn ein zugesicherter Studienplatz im Sommersemester „abgelehnt“ wird?
Über eine Antwort würde ich mich freuen. Danke im Voraus