Zweitstudium - Bewerbung vor Erhalt meiner Abschlussnote

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evacz
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Registriert: Mi 6. Jan 2021, 13:21

Bearbeitet Zweitstudium - Bewerbung vor Erhalt meiner Abschlussnote

Beitrag von evacz »

Hallo!

Ich möchte mich zum WS 2021/22 an der Uni Hamburg u.a. für das Fach B.Ed. Englisch Lehramt an Gymnasien bewerben. Ich möchte mich auf jeden Fall mit der Abschlussnote meines Erststudiums bewerben, da diese voraussichtlich erheblich besser ausfallen wird, als meine Abiturnote.

Dazu habe ich folgende Frage: Man muss seine Unterlagen bis zum 15.07. einreichen, aber was ist, wenn ich zu dieser Zeit die Abschlussnote meines Erststudiums noch nicht bekommen habe? Bin ich dann gezwungen, doch meine Abiturnote anzugeben, oder kann ich z.B. einen vorläufigen Notenschnitt abgeben oder meine Abschlussnote nachreichen?

Danke!

Eva
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Zweitstudium - Bewerbung vor Erhalt meiner Abschlussnote

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Eva,

1) "Man muss seine Unterlagen bis zum 15.07. einreichen, ..."

Diese Aussage ist nicht korrekt. In der Regel müssen zur Bewerbung an der Universität Hamburg für einen grundständigen Studiengang (i.e. Bachelor und Staatsexamen) noch keine Unterlagen eingereicht werden. Über die wenigen Ausnahmen können Sie sich auf folgender Webseite informieren: https://www.uni-hamburg.de/bewerbungsunterlagen.

Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, unabhängig davon, ob es sich um das Abiturzeugnis oder ein Bachelorabschlusszeugnis handelt (siehe 2.), muss also von Ihnen noch nicht innerhalb der Bewerbungsfrist erbracht werden. Die Hochschulzugangsberechtigung muss erst später zur Immatrikulation eingereicht werden. Diese Einreichung muss innerhalb der Immatrikulationsfrist, d.h. innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Zulassungsbescheids erfolgen. Die Zulassungsbescheide für das Bewerbungsverfahren des Wintersemesters 2021/22 werden voraussichtlich ca. Ende August bzw. Anfang September veröffentlicht. Die genauen Daten hierfür stehen aktuell noch nicht fest.

Sie müssen allerdings in der Online-Bewerbung schon eine Note angeben, da auf der Basis dieser Angaben die Zulassungen erfolgen. Sollte Ihre tatsächliche Note später schlechter ausfallen, wird von uns geprüft, ob Sie auch mit der schlechteren Note noch eine Zulassung erhalten hätten. Sollte dies nicht der Fall sein, wird eine eventuell erfolgte Zulassung wieder zurückgenommen und Sie können leider nicht an der Universität Hamburg studieren.

2) Prinzipiell ist es möglich, einen Studienabschluss als Hochschulzugangsberechtigung bei der Bewerbung zu verwenden, sofern dieser der folgenden Regelung entspricht:
Wer ein Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt mit dem Studienabschluss ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
(siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317116)
Aber das Datum des Abschlusses muss vor dem Ende der Bewerbungsfrist liegen.
Das bedeutet, dass Sie Ihren Bachelorabschluss nur dann als Hochschulzugangsberechtigung verwenden können, wenn das auf Ihrem Zeugnis, welches Sie bei uns zur Immatrikulation einreichen, aufgeführte Abschlussdatum vor dem Ende der Bewerbungsfrist liegt.

Dabei ist es relevant zu wissen, dass die Bewerbungsfrist für die Bewerbung ins erste Fachsemester der grundständigen Studiengänge für das Wintersemester 2021/22 auf den 31.07.2020 verlängert werden wird. Die entsprechenden Informationen werden zeitnah auf unseren Webseiten veröffentlicht.

Zusammenfassen kann man also festhalten, dass Sie beachten müssen, dass Sie innerhalb der Immatrikulationsfrist ein Bachelorzeugnis mit einem Abschlussdatum vor dem Ende der Bewerbungsfrist einreichen können. Wenn Sie diese Bedingung erfüllen, dann können Sie sich mit Ihrem Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung bewerben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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