Guten Tag,
"Sollten die Gründe (einer Exmatrikulation) in einer Erkrankung Ihrerseits, der Betreuung von Kindern bzw. pflegebedürftigen Verwandten oder dem Eintritt einer sozialen Notlage bestehen, haben Sie, sofern diese Gründe bis vor kurzer Zeit noch vorlagen, eventuell die Möglichkeit, sich ohne eine erneute Bewerbung wieder zu immatrikulieren (...)."
Dies ist ein Auszug aus einer Antwort aus dem Forum. Ich selbst sah mich, 2016, aus einer sozialen Notlage heraus, dazu gezwungen, mich, kurz vor dem Bachelorabschluss (Regelstudienzeit überschritten), exmatrikulieren zulassen. Erkrankung meinerseits und Betreuung von Kindern haben es mir bisher nicht möglich gemacht mein Studium wieder aufzunehmen.
Meine Fragen: Was muss ich genau tun um mein Studium wiederaufnehmen zu können bzw. an wem muss
ich mich wenden?
Muss ich mich an Bewerbungsfristen halten? Es heißt ja (s.o.), es gäbe die Möglichkeit sich
ohne erneute Bewerbung wieder zu immatrikulieren.
Beste Grüße
Maria 0