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Re: Staatsexamen - jura

Verfasst: Mo 11. Okt 2021, 11:37
von mohade3
Hallo Sandra Hoffmann

ich habe eine Frage zum Deutschkurs , ob man vor der Bewrbung bei Universität eine DSH prüfung und vorbereitungkurs belegen werde ?

Zurzeit habe ich Testdaf mit Noten u3.u3.3.3

Danke
Mohadeseh Mirali

Re: Staatsexamen - jura

Verfasst: Mo 11. Okt 2021, 13:06
von Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Hallo Mohadeseh Mirali,

das Testergebnis wäre für die Aufnahme eines grundständigen Studienganges leider nicht ausreichend. Sie benötigen ein TestDaF-Ergebnis von mindestens 15 Punkten, bei dem drei Teilprüfungen mindestens mit Niveau 4 und eine Teilprüfung mindestens mit Niveau 3 bestanden sein müssen.

Sie müssen sich eigenständig um den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse kümmern. Wenn Sie sich zum Sommersemester 2022 bewerben und eine Zulassung erhalten, müssen Sie den Sprachnachweis bis spätestens zum 30. April erbringen. Vorbereitende Deutschkurse bieten wir nicht an.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann

Re: Staatsexamen - jura

Verfasst: Mo 11. Okt 2021, 13:59
von mohade3
Hallo Sandra Hoffmann ,

ich weiß nicht genau , ob ich mich mit diesem Noten für sommersemester 2022 bewerben könnte ?
Danach werde ich den Sprachnachweis bis spätestens zum 30. April erbringen .

Danke
Mohadeseh Mirali

Re: Staatsexamen - jura

Verfasst: Mo 11. Okt 2021, 14:02
von Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Hallo Mohadeseh Mirali,

ich bin mir nicht sicher, ob es sich in Ihrer obigen Nachricht im ersten Satz um eine Nachfrage oder eine Feststellung handelt? Sollten Sie eine weitere Frage haben, erläutern Sie mir diese bitte.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann

Re: Staatsexamen - jura

Verfasst: Mo 11. Okt 2021, 14:12
von mohade3
Hallo Sandra Hoffmann

ich entschuldige mich.
Könnten Sie mir sagen , ob ich mich für diese Sommersemester 2022 bei Uni-Hamburg mit Testdaf (u3.u3.3.3) bewerben kann? 🙏🏼

Danke

Re: Staatsexamen - jura

Verfasst: Mo 11. Okt 2021, 14:31
von Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Hallo Mohadeseh Mirali,

diese Frage habe ich Ihnen doch voranstehend bereits beantwortet.

Das Testergebnis ist zur Immatrikulation nicht ausreichend, muss Sie allerdings nicht von einer Bewerbung abhalten. Das heißt, Sie können sich ungeachtet Ihres Testergebnisses bewerben, müssen dann aber, sollten Sie zugelassen werden, bis spätestens zum 30. April einen Deutschnachweis erbringen. Dieser muss bestätigen, das Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 besitzen. Können Sie den Nachweis nicht bis zu dem genannten Datum erbringen, wird Ihre Zulassung zurückgenommen und Sie verlieren Ihren Studienplatz wieder. Demnach ist diese Vorgehensweise nicht ratsam - Sie sollten sich schon vor der Bewerbung für das Sommersemester 2021 um einen passenden Sprachnachweis kümmern.

Liebe Grüße
Sandra Hoffman

Re: Staatsexamen - jura

Verfasst: Mo 6. Dez 2021, 16:31
von mohade3
Hallo Sandra Hoffmann,

ja, ich bin sehr dankbar für Ihre Hilfe und Geduld.

Danke
Mohadeseh Mirali