Hochschulstart.de Zulassungsangebote

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Jonas Matthes
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Registriert: Mo 12. Jul 2021, 13:05

Bearbeitet Hochschulstart.de Zulassungsangebote

Beitrag von Jonas Matthes »

Schönen, guten Tag!

Ich habe ein paar Fragen zu dem Bewerbungsverfahren über Hochschulstart.de

Nach Hochschulstart.de erhält man in der Koordinierungsphase Zulassungsangebote.
Diese Angebote sollen dabei, wenn man nur eine aktive Bewerbung bei Hochschulstart.de hat
automatisch angenommen werden.
Es steht jedoch auch da, dass eine Zulassung verbindlich sei.

Nun habe ich folgende Frage:
Ich wollte mich parallel in Göttingen bewerben und die Bewerbung für den von mir gewählten Studiengang läuft nicht über Hochschulstart.de.
Wenn ich mich über Hochschulstart.de in Hamburg bewerbe, was gleichzeitig meine einzige Bewerbung über Hochschulstart wäre, wäre diese Bewerbung dann verbindlich und ich müsste den Platz in Hamburg dann auch nehmen, wenn ich ein Zulassungsangebot erhalte? Oder wie ist diese Verbindlichkeit gemeint?
Und wenn nicht, bis wann müsste ich mich dann entscheiden, welche Universität ich besuchen möchte?

Ich würde mir Hamburg halt gerne "freihalten", wenn es mit Göttingen nichts wird.

Vielen Dank für Ihre Mühen!
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Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Bearbeitet Re: Hochschulstart.de Zulassungsangebote

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Lieber Herr Matthes,

wenn Sie nur eine aktive Bewerbung im DoSV bei hochschulstart haben, erhalten Sie ein Zulassungsangebot bzw. eine Zulassung, nachdem wir unsere Ranglisten freigegeben (voraussichtlich Ende der zweiten Augustwoche im Verfahren WiSe 21/22) haben und Ihre Bewerbung im zulassungsfähigen Bereich ist. Wenn die Bewerbung nicht sofort im zulassungsfähigen Bereich ist, hat sie zunächst den Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“ und sie müssen abwarten, ob Ihre Bewerbung im Laufe des Verfahrens in den zulassungsfähigen Bereich kommt.
Im DoSV greifen verschiedenen Koordinierungsregeln. Informationen dazu finden Sie auch unter: https://www.uni-hamburg.de/dosv

Wenn Sie nur eine Bewerbung im DoSV bei hochschulstart haben und diese im zulassungsfähigen Bereich ist, erhalten Sie technisch zunächst ein Zulassungsangebot. Aber durch die Koordinierungsregel 1 wird das Zulassungsangebot dann fast zeitgleich automatisch in eine Zulassung umgewandelt. Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, stellen wir Ihnen den Zulassungsbescheid in unserem Bewerbungsportal (STiNE) zur Verfügung. Wir erstellen die Zulassungsbescheide in der Koordinierungsphase stets montags, mittwochs und freitags. Nachdem wir Ihnen den Zulassungsbescheid eingestellt haben, läuft die Immatrikulationsfrist von 7 Tagen und Sie müssen, wenn Sie den Studienplatz annehmen möchten, sich innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist immatrikulieren.

Nun aber zu Ihrer eigentlichen Frage: Wenn Sie in Göttingen zuerst eine Zulassung erhalten, dann ist es nicht problematisch, da Sie ja Göttingen bevorzugen. In dem Fall können Sie sich in Göttingen immatrikulieren. Sollten Sie z.B. zeitgleich eine Zulassung bei uns im DoSV erhalten, ist es okay, wenn Sie sich einfach bei uns nicht immatrikulieren.

Sollten Sie zuerst eine Zulassung von uns erhalten, sollten Sie auf die Immatrikulationsfrist achten und sich sicherheitshalber immatrikulieren, falls es doch nichts mit der Zulassung in Göttingen wird und Sie zum Wintersemester nicht ohne Studienplatz dastehen. Wenn Sie sich bei uns immatrikuliert haben und dann eine Zulassung in Göttingen erhalten, können Sie einfach bei uns auf den angenommenen Studienplatz verzichten und sich in Göttingen immatrikulieren. Sie finden die Informationen zum Verzicht unter: https://www.uni-hamburg.de/verzicht

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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