Psychologie B.Sc. WiSe 21/22 - Bewerbung

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NiklasP
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Registriert: Do 2. Sep 2021, 11:03

Bearbeitet Psychologie B.Sc. WiSe 21/22 - Bewerbung

Beitrag von NiklasP »

Schönen guten Tag,

ich habe mich für dieses Wintersemester auf den Bachelor Studiengang Psychologie beworben und habe hierfür mein Abitur-Abschlusszeugnis mit einem Schnitt von 1,1 eingereicht. Anscheinend ist der Andrang auf dieses Studienfach in diesem Jahr besonders hoch, da ich den Ranglistenplatz 257 bei 97 Plätzen auf der Leistungsliste erhalten habe. Glücklicherweise sind im Verlauf der Koordinierungsphase viele Bewerber abgesprungen, da diese vermutlich mit mehreren Bewerbungen auf die Veröffentlichung anderer Ranglisten gewartet haben, sodass mich jetzt nur noch 8 Bewerber von meinem Studienplatz trennen. Gemäß meines Informationsstandes sind nun aber alle Ranglisten in Deutschland veröffentlicht, was sich bereits auf der Rangliste bemerkbar macht, wo seit einigen Tagen bei mir Stillstand herrscht.
Meine erste Frage wäre nun, ob es in diesem Jahr tatsächlich einen Rekordsprung des NC auf 1,1/1,0 geben könnte, was im Anbetracht der entsprechenden Werte der letzten Jahre mehr als ungewöhnlich wäre, oder ob eine weitere Veränderung der Rangliste erfahrungsgemäß noch absehbar ist. Natürlich verstehe ich, dass hierzu keine festen Aussagen getroffen werden können, aber es wäre auf jeden Fall gut zu wissen, inwiefern man meine Chancen im Hinblick auf vergangene Jahre ungefähr einordnern könnte.

Außerdem ist mir bezüglich des Nachrückverfahrens noch nicht ganz klar, aus welchen Beständen die Studienplätze kommen, welche hier erneut gemäß der Rangliste verteilt werden. Handelt es sich nur um weitere Plätze von Studenten, die kurz vor dem Ende der Koordinierungsphase abgesprungen sind, oder werden hier ebenfalls unbesetzte Plätze aus anderen Kategorien, wie der für Bewerber aus Nicht-EU Ländern, übernommen? Falls dies nicht der Fall ist: Was geschieht mit Plätzen, die in solchen (teilweise sehr spezifischen) Kategorien übrig bleiben?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung und viel Glück für alle Bewerber, die diesen Eintrag ebenfalls lesen

Niklas


Update: Ich kann es gar nicht glauben, aber genau heute, wo ich diesen Eintrag hier verfasse, steht bei mir in beiden Bewerbungsportalen plötzlich "zugelassen". Ich kann es noch gar nicht fassen! Trotzdem werde ich diesen Beitrag hier nicht löschen, da die Antworten eventuell für andere Bewerber relevant sind, denen ich jetzt mehr den je die Daumen drücke!
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Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Psychologie B.Sc. WiSe 21/22 - Bewerbung

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Lieber Niklas,

zunächst freue ich mich für Sie, dass es jetzt mit der Zulassung geklappt hat, möchte aber dennoch auf Ihre Frage für andere Mitlesenden im Forum eingehen.

Die Positionen in den Ranglisten (Ranglistenplatz) sind fest. Zudem gibt es einen Grenzrang, der sich aus der Anzahl der zu vergebenen Studienplätze von der Universität Hamburg und den ausgeschiedenen Bewerbungen ergibt. Dieser legt fest, bis zu welchem Ranglistenplatz ein Zulassungsangebot aktuell erteilt werden kann. Während Ihr Ranglistenplatz feststeht, wird sich der Grenzrang in der Koordinierungsphase mehrfach ändern/verschieben. Da sich dieser Grenzrang während der Phasen stetig ändert kann, sind Ihre Zulassungschancen aus der einsehbaren Rangliste nicht zuverlässig vorhersagbar und dienen lediglich der Einschätzung.
Simples Beispiel: Ein anderer Bewerber, der einen besseren Ranglistenplatz als Sie hat, hatte sich zudem auch an einer anderen Hochschule beworben, dort ein Zulassungsangebot erhalten und dieses angenommen. Somit verschiebt sich der Grenzrang um einen Ranglistenplatz nach unten.
Zudem müssen Sie verstehen, dass die Angabe der NC-Werte der letzten Verfahren eine nachträgliche Betrachtung der Grenzränge der zuletzt Zugelassenen ist. Es ist bei Studiengängen mit einer hohen Nachfrage (wie der DoSV-Studiengänge Rechtswissenschaft oder Psychologie) nicht außergewöhnlich, dass die Grenzränge niedrig beginnen und sich im Laufe des Verfahrens in Richtung der NC-Werte aus den vergangenen Verfahren entwickeln.

Das DoSV ist ein hoch dynamisches und komplexes Verfahren, bei dem ständig Bewerbungen ausscheiden, weil z.B. eine Zulassung oder Zulassungsangebot für eine höher priorisierte Bewerbung erfolgte, kein Immatrikulationsantrag innerhalb der Immatrikulationsfrist gesendet wurde oder die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt waren - etc.
Aus unseren Erfahrungen abgeleitet, erfolgt zur Freigabe der Ranglisten eine größere Welle an Zulassungen und Zulassungsangebote, danach flacht die Anzahl etwas ab und zum Ende der Koordinierungsphase erfolgt eine zweite größere Welle.
Die zweite größere Welle am Ende der Koordinierungsphase lässt sich unter anderem damit erklären, dass in der Abschlussphase der Koordinierungsphase letztmalig die besten Zulassungsmöglichkeiten ermittelt werden und mögliche Zulassungsangebote direkt in Zulassungen umgewandelt werden. Es ist nicht untypisch, dass Bewerbende im DoSV mehrere Bewerbungen haben und so noch viel Bewegung in den Grenzrängen einhergeht. Als klassisches Beispiel kann man die Wunschbewerbungen sehen. Wenn man sich nicht ganz sicher ist, ob die Note der Hochschulzugangsberechtigung für einen bestimmten Wunschstudiengang an einer Wunschhochschule ausreichend ist, sichert man sich mit ein-zwei weiteren Bewerbungen ab. So ist es nicht ungewöhnlich, dass man bereits für die Priorität 2 ein Zulassungsangebot hält, aber noch auf eine Zulassung der Priorität 1 hofft. Wenn es dann zum Abschluss der Koordinierungsphase doch nicht mit der Priorität 1 klappt, wird die Absicherungsbewerbung der Priorität 2 zugelassen und somit eine Zulassungsmöglichkeit für einen anderen Bewerbenden ermöglicht.

Man kann vielleicht annehmen, dass nach der Freigabe der Ranglisten aller Hochschulen nicht mehr viel Bewegung in den Grenzrängen zu erwarten ist, aber das stimmt so nicht. Ein Grund: Nicht jede Zulassung führt zu einer Immatrikulation. Oft wird z.B. die Immatrikulationsfrist verpasst. Die Immatrikulationsquoten sind in den einzelnen Studiengängen sehr verschieden und schwanken auch jedes Verfahren - sie liegen oft zwischen 45% und 85%. Hinzu kommt, dass die Immatrikulationsfristen der einzelnen Hochschulen unterschiedlich sind und die dadurch neu ausgesprochenen Zulassungsangebote und Zulassungen nicht auf bestimmte Stichtage zurückgeführt werden können. Zum Beispiel haben wir gestern (also mitten in der Koordinierungsphase) durch verpasste Immatrikulationen über 200 neue Zulassungsangebote und Zulassungen für unsere DoSV-Studiengänge ausgesprochen – und wie Sie festgestellt haben, war das für Ihre Zulassung ausschlaggebend.

U.a. auch aus diesem Grund ist die Erwartung, dass es in möglichen Nachrückverfahren ebenfalls nicht mehr viele Änderungen an Grenzrängen geben wird, so auch nicht korrekt. In der Abschlussphase der Koordinierungsphase ist noch einmal mit einem Schwung an Zulassungen durch die Bestimmung der besten Zulassungsmöglichkeiten zu erwarten. Die Immatrikulationsfrist reicht dann bis in die Phase des Koordinierten Nachrückens hinein. Je nach Immatrikulationsquote werden dann im Koordinierten Nachrücken erneut Zulassungen ausgesprochen, die ebenfalls eine Immatrikulationsfrist haben, von denen sich meist nicht alle immatrikulieren, woraufhin wieder Zulassungen ausgesprochen werden - usf. Hinzu kommen auch andere Gründe, die zu weiteren Zulassungen führen können, wie formale Ablehnungen nach Zulassungen (z.B., weil die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt worden) oder Bewerbende mit Verzichtserklärungen (z.B., weil sie einen Studienplatz in einem Nicht-DoSV-Studiengang an einer anderen Hochschule erhalten haben).

Das soll Ihnen beispielhaft zeigen, dass ein DoSV sehr komplex und dynamisch ist. Bezüglich der NC-Werte aus den vergangenen Verfahren, kann man sprichwörtlich festhalten, dass am Ende abgerechnet wird. Wie Sie aus den NC-Werten der letzten Verfahren entnehmen können, sind diese relativ stabil. Zwar gibt es immer wieder kleine Sprünge, in die eine oder andere Richtung, aber in der Regel gibt es ohne äußere Umstände (z.B. doppelte Abiturjahrgänge, Nachrichten zu bestimmten Studiengängen, die zur stark erhöhten Nachfrage des Studiengangs führen etc.) nur kleine Abweichungen. Die Bewerbungszahlen (und andere Einflussfaktoren) in diesem Verfahren lassen keine großen untypischen Sprünge zu den NC-Werten der vergangenen Verfahren erwarten. Das heißt natürlich nicht, dass sich der Grenzrang automatisch zu einer Note gleich dem NC-Wert aus dem letzten Verfahren entwickelt, aber zur groben Orientierung der Chanceneinschätzung lassen sich die NC-Werte aus den letzten Verfahren gut heranziehen.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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