Antrag auf Härtefall (Nachträglich)

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Goop
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Registriert: Fr 10. Sep 2021, 12:17

Bearbeitet Antrag auf Härtefall (Nachträglich)

Beitrag von Goop »

Hallo,

ich habe eine Lese-Rechtschreibschwäche. Aufgrund dessen habe ich während meiner gesamten Schulzeit einen Nachteilsausgleich erhalten. Dieses ist auch in meinem Abiturzeugnis vermerkt.

Jetzt habe ich gesehen, dass Legasthenie als Beeinträchtigung im Hochschulgesetz anerkannt ist.

Kann ich - während des DOSV Nachrückverfahrens einen Härtefallantrag geltend machen?


Viele Grüße
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Antrag auf Härtefall (Nachträglich)

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r Goop,

nein, dies ist leider nicht möglich. Es gilt die grundsätzliche Regel, dass Sonderanträge zur Bewerbung (z.B. Härtefallanträge) nur dann berücksichtigt werden, wenn dieses innerhalb der regulären Bewerbungsfrist (d.h. bis zum 31.07.2021) eingereicht wurden.

Im Nachrückverfahren im Rahmen des Koordinierten Nachrückens des DoSV werden keine neuen Ranglisten erstellt. Die Rangliste und entsprechend Ihr Ranglistenplatz aus der Koordinierungsphase bleiben weiterhin bestehen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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