Hallo,
ich habe eine Lese-Rechtschreibschwäche. Aufgrund dessen habe ich während meiner gesamten Schulzeit einen Nachteilsausgleich erhalten. Dieses ist auch in meinem Abiturzeugnis vermerkt.
Jetzt habe ich gesehen, dass Legasthenie als Beeinträchtigung im Hochschulgesetz anerkannt ist.
Kann ich - während des DOSV Nachrückverfahrens einen Härtefallantrag geltend machen?
Viele Grüße