Liebe Sofia_Latysheva,
1) "...., dass meine Zulassungsbescheinigung in meinen stine-Account bereits sein soll"
Das ist nicht korrekt.
Die Zulassungsbescheide für das
Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie werden über hochschulstart.de und nicht über unser Bewerbungsportal STiNE (
www.uni-hamburg.de/online-bewerbung) zur Verfügung gestellt.
Die einzige Gruppe von Bewerber*innen für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie, für die dies nicht der Fall ist, sind Bewerbungen innerhalb der Nicht-EU-Quote, die sich gar nicht über hochschulstart.de, sondern nur lokal über unser Bewerbungsportal STiNE bewerben und den Bescheid folglich auch in STiNE erhalten.
Wenn Sie sich also über hochschulstart.de beworben haben, dann erhalten Sie Ihren Bescheid auch bei hochschulstart.de und nicht über STiNE (siehe
https://hochschulstart.de/faq/themengebiete/bescheide).
Bitte verwechseln Sie die übrigen DoSV-Studiengänge (siehe
www.uni-hamburg.de/dosv) nicht mit den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie, die am Zentrale Vergabeverfahren teilnehmen.
Die Bewerbungen für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie erfolgt zwar auch über hochschulstart.de, aber es handelt sich um ein unterschiedliches Verfahren mit anderen Regeln und Abläufen (siehe
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... start.html).
2) "Außerdem habe ich noch vor dem Bestätigungsemail den Immatrikulationsantrag gefunden und diesen auch ausgefüllt und zweifach (wegen Fehler beim ersten Ausfüllen) abgeschickt."
Mir ist diese Beschreibung leider nicht ganz klar geworden, daher erläutere ich Ihnen , was die korrekte Vorgehensweise ist.
Der Link zum digitalen Immatrikulationsantrag sollte Ihnen in Ihrem Zulassungsbescheid auf hochschulstart.de zur Verfügung gestellte werden. In Ihrem Zulassungsbescheid wird Ihnen auch die Immatrikulationsfrist genannt.
Bitten reichen Sie also einfach innerhalb der in Ihrem Zulassungsbescheid genannten Immatrikulationsfrist den digitalen Immatrikulationsantrag über das im Zulassungsbescheid verlinkte Online-Formular ein. Vielen Dank.
Liebe Grüße
Thomas Walter