Antrag Doppelstudium

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esky
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Registriert: Mi 15. Sep 2021, 17:01

Bearbeitet Antrag Doppelstudium

Beitrag von esky »

Hallo,

Ich habe für das WiSe 21/22 eine Zulassung für den Studiengang Pharmazie (UHH) bekommen. Jedoch studiere ich noch Chemie (B.Sc.) an der UHH und werde erst in zwei Semestern meinen Abschluss erhalten, weshalb ich einen Antrag auf ein Doppelstudium stellen muss. Wo kann ich diesen Antrag bei der Einschreibung hochladen und wie lang sollte die Begründung in der Regel sein? Wie wahrscheinlich ist es, dass mein Antrag genehmigt wird?

freundliche Grüße
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2694
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Antrag Doppelstudium

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r esky,

da die Bewerbung für St.Ex. Pharmazie nicht über STiNE, sondern über hochschulstart.de erfolgt, kann der Antrag auf Doppelstudium erst im Rahme der Einschreibung an der Universität Hamburg eingereicht werden.

Bitte lassen Sie uns den Antrag über das Kontaktformular des Campus-Centers zukommen. Dieser wird dann entsprechend an meine zuständigen Kolleg*innen weitergeleitet und bearbeitet.

Es gelten die allgemeinen Vorgaben für einen Antrag auf Doppelstudium, die Sie auf folgender Webseite nachlesen können: www.uni-hamburg.de/doppelstudium. Lediglich die Art der Einreichung (über das Kontaktformular) und der Zeitpunkt (zur Einschreibung) unterscheiden sich von dem üblichen Verfahren.

Die Länge einer sinnvollen Begründung hängt von den angegebenen Gründen ab. Es ist schwierig, hierzu etwas Allgemeines zu sagen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass Doppelstudiumsanträge in der Regel von uns genehmigt werden, wenn eine einigermaßen nachvollziehbare Begründung und die Zustimmung der zuständigen Stellen der Universität Hamburg vorliegt. Insofern werden Doppelstudiumsanträge von meinen zuständigen Kolleg*innen großzügig geprüft und eine Ablehnung ist eher unwahrscheinlich.

Liebe Grüße
Thomas Walter
esky
Beiträge: 4
Registriert: Mi 15. Sep 2021, 17:01

Re: Antrag Doppelstudium

Beitrag von esky »

Danke für die Antwort.
Ich hätte noch weitere Fragen.

1. Hat es irgendwelche Nachteile, wenn ich den Semesterbeitrag überweise, obwohl ich noch nicht für den zweiten Studiengang immatrikuliert bin?

2. Wenn ich ein Doppelstudium beantrage, muss ich bei der online Immatrikulation, beim Feld "Ich melde eine kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge" >nein< angeben?

3. Benötigt man bei der online Immatrikulation der Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie keinen Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung?

freundliche Grüße
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2694
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Antrag Doppelstudium

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r esky,,

1. "Hat es irgendwelche Nachteile, wenn ich den Semesterbeitrag überweise, obwohl ich noch nicht für den zweiten Studiengang immatrikuliert bin?"

Nein (siehe www.uni-hamburg.de/ae#10234049)."

2. "Wenn ich ein Doppelstudium beantrage, muss ich bei der online Immatrikulation, beim Feld "Ich melde eine kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge" >nein< angeben?"

Bitte geben Sie "Nein" bei der Frage zur kurzfristigen Überschneidung zweier Studiengänge an, wenn Sie ein Doppelstudium beantragt haben bzw. beantragen.

Das Doppelstudium und die kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge sind verschiedene Regelungen, die nicht gleichzeitig genutzt werden.

3. "Benötigt man bei der online Immatrikulation der Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie keinen Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung?"

Bitte lesen Sie sich die Checkliste: Nachweise und Dokumente für die Immatrikulation Studienanfängerinnen und Studienanfänger (EU) Medizin/Zahnmedizin/Pharmazie –
Wintersemester 2021/22
erneut durch: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf.

Da in diesem Dokument alle zur Immatrikulation bzw. innerhalb der genannten Nachreichfristen einzureichenden Unterlagen für Medizin/Zahnmedizin/Pharmazie explizit genannt werden und die Hochschulzugangsberechtigung nicht genannt wird, sind bezüglich der Hochschulzugangsberechtigung auch keinerlei Nachweise an der Universität Hamburg einzureichen.

Die Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung erfolgt bei Bewerbungen für Medizin/Zahnmedizin/Pharmazie in der EU-Quote bereits im Rahme des Bewerbungsverfahrens durch die zuständige Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de).

Liebe Grüße
Thomas Walter
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