Liebe*r esky,,
1. "Hat es irgendwelche Nachteile, wenn ich den Semesterbeitrag überweise, obwohl ich noch nicht für den zweiten Studiengang immatrikuliert bin?"
Nein (siehe
www.uni-hamburg.de/ae#10234049)."
2. "Wenn ich ein Doppelstudium beantrage, muss ich bei der online Immatrikulation, beim Feld "Ich melde eine kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge" >nein< angeben?"
Bitte geben Sie "Nein" bei der Frage zur
kurzfristigen Überschneidung zweier Studiengänge an, wenn Sie ein Doppelstudium beantragt haben bzw. beantragen.
Das
Doppelstudium und die
kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge sind verschiedene Regelungen, die nicht gleichzeitig genutzt werden.
3. "Benötigt man bei der online Immatrikulation der Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie keinen Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung?"
Bitte lesen Sie sich die
Checkliste: Nachweise und Dokumente für die Immatrikulation Studienanfängerinnen und Studienanfänger (EU) Medizin/Zahnmedizin/Pharmazie –
Wintersemester 2021/22 erneut durch:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf.
Da in diesem Dokument alle zur Immatrikulation bzw. innerhalb der genannten Nachreichfristen einzureichenden Unterlagen für Medizin/Zahnmedizin/Pharmazie explizit genannt werden und die Hochschulzugangsberechtigung nicht genannt wird, sind bezüglich der Hochschulzugangsberechtigung auch keinerlei Nachweise an der Universität Hamburg einzureichen.
Die Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung erfolgt bei Bewerbungen für Medizin/Zahnmedizin/Pharmazie in der EU-Quote bereits im Rahme des Bewerbungsverfahrens durch die zuständige
Stiftung für Hochschulzulassung (
www.hochschulstart.de).
Liebe Grüße
Thomas Walter