Nachweisen von 180 LPs für BA-Arbeit

Antworten
fewx054
Beiträge: 27
Registriert: Mi 15. Sep 2021, 14:40

Bearbeitet Nachweisen von 180 LPs für BA-Arbeit

Beitrag von fewx054 »

Hallo,

ich studiere BA LaGym Musik und würde gerne im Sommer meine BA-Arbeit schreiben. Bis wann muss man nachweisen, dass man 180 LP erreicht hat? Ist dies der 1. Juni oder der 15. Juli?

Vielen Dank für eine kurze Rückantwort und liebe Grüße,
Irina
Benutzeravatar
Campus-Center - BK
Beiträge: 5595
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Nachweisen von 180 LPs für BA-Arbeit

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Irina,

der Nachweis über die erbrachten Studienleistungen muss Ihnen bis zum 15.7. vorliegen. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
fewx054
Beiträge: 27
Registriert: Mi 15. Sep 2021, 14:40

Re: Nachweisen von 180 LPs für BA-Arbeit

Beitrag von fewx054 »

Hallo,

danke für die schnelle Antwort!

Viele Grüße und eine schöne Weihnachtszeit,
Irina
fewx054
Beiträge: 27
Registriert: Mi 15. Sep 2021, 14:40

Re: Nachweisen von 180 LPs für BA-Arbeit

Beitrag von fewx054 »

Hallo,
noch nachträglich zwei kurze Frage dazu:

Ich werde vermutlich in diesem Semester erst Mitte Juli -also in der letzten Vorlesungswoche- 180 LPs in Stine erbracht haben, welche für Lehramt Musik für die Masterbewerbung notwendig sind. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Anmeldung zur Bachelorarbeit eine Voraussetzung, um sich für den Master zu bewerben, die Bewerbungsfrist für die Bachelorarbeit ist auch bis zum 15. Juli. In dem Merkblatt zur Bachelorarbeit steht, dass eine Anmeldung zur BA-Arbeit wiederum nur erfolgen kann, wenn man 180 LPs erbracht hat.
Jetzt meine erste Frage:
Muss ich zu dem Zeitpunkt, wenn ich z.B. meine Bachelorarbeit Anfang Juli beantrage, schon die 180 LPs auf dem Stine-Konto haben, oder reicht es, wenn diese bis kurz vor dem 15. Juli (oder sogar an diesem Tag) dort eingetragen werden (also wartet das ZPLA mit der Überprüfung der Voraussetzung bis zu diesem Datum)?
Meine zweite Frage dazu, falls erster Fall zutrifft: In einem Modul wird die Modulprüfung schon etwa Mitte Juni absolviert. Könnte ich den Dozent/die Dozentin darum bitten, die Note schon vor dem 15. Juli einzutragen, also sobald die Modulprüfung und die Studienleistungen absolviert wurden?


Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.. :-)
Herzliche Grüße,
Irina
Antworten