Hallo,
Vor ein paar Monaten habe ich mich für den Studiengang Rechtswissenschaft im Wintersemester beworben. Diese Bewerbung läuft im Grunde ja noch, d.h. ich warte darauf angenommen zu werden. Gilt dies nun ausschließlich für die Wintersemester oder muss ich mich erneut bewerben, um im Rennen für das Sommersemester 2022 zu sein? Ist das überhaupt erlaubt?
MfG, Henri Raths