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Rechtswissenschaft WS/SoSe

Verfasst: Do 30. Dez 2021, 19:10
von HenriLR
Hallo,

Vor ein paar Monaten habe ich mich für den Studiengang Rechtswissenschaft im Wintersemester beworben. Diese Bewerbung läuft im Grunde ja noch, d.h. ich warte darauf angenommen zu werden. Gilt dies nun ausschließlich für die Wintersemester oder muss ich mich erneut bewerben, um im Rennen für das Sommersemester 2022 zu sein? Ist das überhaupt erlaubt?

MfG, Henri Raths

Re: Rechtswissenschaft WS/SoSe

Verfasst: Mo 3. Jan 2022, 08:57
von Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Hallo Henri Raths,

nein, das Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2021/22 ist abgeschlossen - eine Zulassung ist nicht mehr zu erwarten.

Wenn Sie am Verfahren für das Sommersemester 2022 teilnehmen möchten, müssen Sie sich erneut bewerben. Eine Bewerbung ist noch bis zum 15. Januar möglich. Sollten Sie diese nicht abschicken können, wenden Sie sich bitte über www.uni-hamburg.de/studium an uns, damit wir Ihre alte Bewerbung aus dem Wintersemester öffnen können.

Liebe Grüße
Sandra Hoffman

Re: Rechtswissenschaft WS/SoSe

Verfasst: Mo 3. Jan 2022, 15:29
von HenriLR
Danke für die rasche Antwort. Selbstverständlich ist es jetzt zu spät um am vergangenen Wintersemester teilzunehmen, aber wie funktioniert das mit den Wartesemestern, also ist meine letzte Bewerbung nun hinfällig oder hat sie in der Hinsicht noch einen Nutzen?

MfG, Henri Raths

Re: Rechtswissenschaft WS/SoSe

Verfasst: Di 4. Jan 2022, 07:28
von Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Guten Morgen Henri Raths,

Wartezeit sammelt man automatisch ab Abiturdatum, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Hochschule eingeschrieben sein - Ihre Bewerbung für das Wintersemester 2021/22 nimmt demnach keinen Einfluss auf die Wartezeit.

Hier können Sie sich gerne zum Thema Wartehalbjahre belesen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930660

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann