Wiedereinschreibung SS 2022

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EleAnge22
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Registriert: Di 21. Sep 2021, 08:31

Bearbeitet Wiedereinschreibung SS 2022

Beitrag von EleAnge22 »

Aufgrund von Krankheit habe ich mich durch fehlende Rückmeldung zum 01.10.2021 exmatrikulieren lassen. Ich würde mich gerne zum Sommersemester 2022 wiedereinschreiben lassen. Dabei ergeben sich folgende Fragen:

1) Da ich die Anmeldephasen beachten sollte, wäre eine Wiedereinschreibung vor dem 21. Februar wahrscheinlich sinnvoll. Nun frage ich mich, da dies ja eine Wiedereinschreibung noch während des laufenden Wintersemesters wäre: Muss ich dann den Semesterbeitrag für dieses Wintersemester noch zahlen, damit ich mich für Kurse anmelden kann für das Sommersemester?

2) Mein Stine-Account ist mir immer noch zugänglich und ich kann theoretisch Anträge ausfüllen. Ist das normal? Exmatrikulationsbescheinigung habe ich damals erhalten.

3) Bevor ich mich exmatrikuliert habe, war ich zu zwei Hausarbeiten angemeldet. Nach der Exmatrikulation wäre ich sozusagen bei der 1. Hausarbeit im dritten Versuch gewesen. Bei der zweiten Hausarbeit im zweiten Versuch. Nun ist es so, dass die Prüfungspflicht mit der Exmatrikulation entfällt. Dazu ergeben sich zwei Fragen:

3.1) Wie lebt diese Prüfungspflicht nach Wiedereinschreibung auf?

und

3.2) Ich habe gesehen, dass ich trotz Exmatrikulation ein Datum für meinen dritten Prüfungsversuch bei "Anmeldung zu Prüfungen" erhalten habe. Dieser ist der 31.12.21. Ist das unproblematisch für meine spätere Wiedereinschreibung? Ich würde dann ja eine Prüfungsveranstaltung endgültig nicht bestehen, obwohl ich seit Oktober 2021 exmatrikuliert bin. Ich bin deshalb etwas besorgt.

Falls das relevant sein sollte handelt es sich bei meinem Studiengang um den B.A. Philosophie

Ich bedanke mich für die Beantwortung der Fragen, falls dies möglich sein sollte.
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1902
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Wiedereinschreibung SS 2022

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo EleAnge22,

wenn Sie Ihr Studium aus wichtigem Grund unterbrechen mussten, ist eine Wiedereinschreibung möglich. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html

Ich würde Ihnen raten den Antrag auf Wiedereinschreibung zum Sommersemester 2022 so früh wie möglich zu stellen, da mit ihm noch eine gewisse Bearbeitungszeit einhergeht. Sollte die Wiedereinschreibung genehmigt werden, erfolgt diese zum 1. April. Zu STiNE sollten Sie für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aber bereits zuvor Zugang erhalten. Es kann sein, dass die Deaktivierung Ihres bestehenden Studierendenaccounts, wie sie nach einer Exmatrikulation durchgeführt wird, dann nicht mehr geschieht und Sie weiterhin Zugang zu STiNE behalten. Genauso gut kann es aber sein, dass sich Deaktivierung und Wiedereinschreibung überschneiden. Sollten Sie sich in STiNE nach der Wiedereinschreibung nicht mehr einloggen können, wenden Sie sich bitte an das Regionale Rechenzentrum: https://www.rrz.uni-hamburg.de/

Für das Wintersemester 2021/22 müssen Sie selbstverständlich keinen Semesterbeitrag bezahlen. Wie es sich mit Ihren Prüfungsleistungen verhält, erfragen Sie bitte beim Studienbüro Philosophie, vielen Dank: https://www.philosophie.uni-hamburg.de/ ... buero.html

Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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