Aufgrund von Krankheit habe ich mich durch fehlende Rückmeldung zum 01.10.2021 exmatrikulieren lassen. Ich würde mich gerne zum Sommersemester 2022 wiedereinschreiben lassen. Dabei ergeben sich folgende Fragen:
1) Da ich die Anmeldephasen beachten sollte, wäre eine Wiedereinschreibung vor dem 21. Februar wahrscheinlich sinnvoll. Nun frage ich mich, da dies ja eine Wiedereinschreibung noch während des laufenden Wintersemesters wäre: Muss ich dann den Semesterbeitrag für dieses Wintersemester noch zahlen, damit ich mich für Kurse anmelden kann für das Sommersemester?
2) Mein Stine-Account ist mir immer noch zugänglich und ich kann theoretisch Anträge ausfüllen. Ist das normal? Exmatrikulationsbescheinigung habe ich damals erhalten.
3) Bevor ich mich exmatrikuliert habe, war ich zu zwei Hausarbeiten angemeldet. Nach der Exmatrikulation wäre ich sozusagen bei der 1. Hausarbeit im dritten Versuch gewesen. Bei der zweiten Hausarbeit im zweiten Versuch. Nun ist es so, dass die Prüfungspflicht mit der Exmatrikulation entfällt. Dazu ergeben sich zwei Fragen:
3.1) Wie lebt diese Prüfungspflicht nach Wiedereinschreibung auf?
und
3.2) Ich habe gesehen, dass ich trotz Exmatrikulation ein Datum für meinen dritten Prüfungsversuch bei "Anmeldung zu Prüfungen" erhalten habe. Dieser ist der 31.12.21. Ist das unproblematisch für meine spätere Wiedereinschreibung? Ich würde dann ja eine Prüfungsveranstaltung endgültig nicht bestehen, obwohl ich seit Oktober 2021 exmatrikuliert bin. Ich bin deshalb etwas besorgt.
Falls das relevant sein sollte handelt es sich bei meinem Studiengang um den B.A. Philosophie
Ich bedanke mich für die Beantwortung der Fragen, falls dies möglich sein sollte.