Gültigkeit von DSD II und IELTS

Antworten
ABravo1984
Beiträge: 8
Registriert: Mo 10. Jan 2022, 11:58

Bearbeitet Gültigkeit von DSD II und IELTS

Beitrag von ABravo1984 »

Guten Tag,

ich komme aus dem Ausland (einem EU-Land) und möchte mich für das Wintersemester an der Uni Hamburg bewerben. Ich habe mein DSD II im Jahr 2019 und mein IELTS im Jahr 2020 bestanden, beides mit der Note C1. Ich habe leider keine Informationen gefunden, wie es mit der Gültigkeit von solchen Prüfungen aussieht und ob mein DSD II und IELTS noch akzeptiert werden können.

Ich habe mich für den Studiengang namens Geschichte, Sprachen und Kulturen des Vorderen Orients / Schwerpunkt Islamwissenschaft interessiert. Hier würde ich Sie auch fragen - auf der Seite von Uni Hamburg steht, dass dieser Studiengang als Hauptfach zulassungsfrei für WS 21/22 war, doch hier im Forum war er nicht auf der Liste von zulassungsfreien Studiengängen. Deswegen ist das für mich ein bisschen problematisch…

Ich möchte mich im Voraus für Ihre Hilfe bedanken.

Mit freundlichen Grüßen
Benutzeravatar
Campus-Center - BK
Beiträge: 5595
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Gültigkeit von DSD II und IELTS

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo ABravo1984,

laut Satzung über die Zulassungshöchstzahlen für das WS 22/23 https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hz-101.pdf ist der Bachelor-Studiengang Geschichte, Sprachen und Kulturen des Vorderen Orients mit Schwerpunkt Islamwissenschaft zulassungsfrei (zf). Das bedeutet, dass alle Bewerber*innen mit einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung immatrikuliert werden können, unabhängig von der Note.

Mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen Sie zudem Ihre Deutschkenntnisse im Rahmen der Immatrikulation nachweisen. Der Nachweis darf dabei nicht älter als drei Jahre alt sein, gerechnet vom ersten Tag der Bewerbungsphase für das jeweilige Semester (01.06. zu einem Wintersemester).

Gute Englischkenntnisse sind zwar für ein Studium erforderlich, ein offizieller Nachweis ist aber nicht einzureichen.

Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
ABravo1984
Beiträge: 8
Registriert: Mo 10. Jan 2022, 11:58

Re: Gültigkeit von DSD II und IELTS

Beitrag von ABravo1984 »

Vielen Dank. Das bedeutet leider, dass mein DSD II nicht mehr für das Wintersemester 22/23 gültig sein wird. Ich habe jedoch einen Prüfbericht von Uni Assist vom Jahr 2020, da ich mich bei der Hochschule Bremen beworben habe und da immer noch studiere. Sieht es dann vielleicht anders aus mit den Deutschkentnissen wenn ich schon in Deutschland studiert habe?
Benutzeravatar
Campus-Center - BK
Beiträge: 5595
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Gültigkeit von DSD II und IELTS

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo ABravo1984,

die Bescheinigung einer deutschen Hochschule, dass an dieser mindestens ein Jahr lang erfolgreich in einem deutschsprachigen Studiengang unter Erfüllung der regulären Zulassungsvoraussetzungen studiert wurde, ist ausreichend. Diese Regelung gilt aber nicht für internationale Gaststudierende mit einem zeitlich befristetem Studierendenstatus.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten