Zweistudium Kunst auf Lehramt

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derfrager
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Registriert: So 27. Feb 2022, 17:15

Bearbeitet Zweistudium Kunst auf Lehramt

Beitrag von derfrager »

Hallo zusammen,

vor kurzem habe ich ein Studium an der Uni Hamburg erfolgreich abgeschlossen, möchte jedoch gerne ein Zweitstudium beginnen: Kunst auf Lehramt.

Allerdings bin ich mir über den Ablauf noch nicht ganz im Klaren und hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Genügt auch für ein Zweitstudium an der HFBK für Kunst auf Lehramt die Bewerbung mittels einer entsprechenden Kunstmappe? Oder bedarf es noch zusätzlicher Voraussetzungen oder Unterlagen, wie etwa eines Motivationsschreibens oä? Unterfallen die Bewerber für das Zweitstudium auch bei Kunst auf Lehramt unter die strengen Bestimmungen für Zweitstudierende, wie die lediglich begrenzt vorgesehenen Kapazitäten iHv wenigen Prozenten?

vielen Dank und liebe Grüße!
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Zweistudium Kunst auf Lehramt

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber derfrager,

an der Universität Hamburg gibt es keine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudienbewerber*innen.

Eine Ausnahme stellen nur Studienplätze für die Studiengänge dar, die über das Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie vergeben werden, da im Zentralen Vergabeverfahren eine solche Unterscheidung vorgesehen ist.

Sie müssen sich also ganz regulär nach den gleichen Regeln wie alle Bewerber*innen für Lehramtsstudiengänge an der Universität Hamburg bewerben.

1) "Genügt auch für ein Zweitstudium an der HFBK für Kunst auf Lehramt die Bewerbung mittels einer entsprechenden Kunstmappe?"

Nein, sowohl die Aufnahmeprüfung an der HfBK als auch die Bewerbung für den entsprechenden Lehramtsstudiengang an der Universität sind erforderlich Schritte für eine Zulassung zum Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach "Bildende Kunst" (siehe https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... ml#1837664).

2) "Oder bedarf es noch zusätzlicher Voraussetzungen oder Unterlagen, wie etwa eines Motivationsschreibens oä?"

Nein. Es gibt keinen Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang der Universität Hamburg (inkl. der Lehramtsstudiengänge), bei dem im Rahmen der Bewerbung ein Motivationsschreiben oder Ähnliches vorgesehen wäre (siehe https://www.uni-hamburg.de/bewerbungsunterlagen).

3) "Unterfallen die Bewerber für das Zweitstudium auch bei Kunst auf Lehramt unter die strengen Bestimmungen für Zweitstudierende, wie die lediglich begrenzt vorgesehenen Kapazitäten iHv wenigen Prozenten?"

Nein (siehe oben).

Liebe Grüße
Thomas Walter
derfrager
Beiträge: 2
Registriert: So 27. Feb 2022, 17:15

Re: Zweistudium Kunst auf Lehramt

Beitrag von derfrager »

Moin, vielen Dank für die schnelle Antwort.

Noch eine Rückfrage zu 1): Betrifft die Erklärung in dem Link nicht einen anderen Fall? Nämlich den Fall, dass bereits ein Lehramtsstudium aufgenommen wurde und nach dessen Beginn ein künstlerisches Fach gewünscht wird? Ich frage deshalb, da mir hinsichtlich des Bewerbungsverfahrens für Kunst auf Lehramt vor einiger Zeit mitgeteilt wurde, dass man sich zunächst ausschließlich mit der Mappe bewirbt. Wird man dann angenommen, kann man die übrigen Fahrt an der Uni HH ohne NC Beschränkung wählen. So die telefonische Auskunft.

Vielen Dank nochmal.

Liebe Grüße
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Zweistudium Kunst auf Lehramt

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber derfrager,

1) "Noch eine Rückfrage zu 1): Betrifft die Erklärung in dem Link nicht einen anderen Fall? Nämlich den Fall, dass bereits ein Lehramtsstudium aufgenommen wurde und nach dessen Beginn ein künstlerisches Fach gewünscht wird?"

Nein, das ist nicht der Fall.

2) "Ich frage deshalb, da mir hinsichtlich des Bewerbungsverfahrens für Kunst auf Lehramt vor einiger Zeit mitgeteilt wurde, dass man sich zunächst ausschließlich mit der Mappe bewirbt. Wird man dann angenommen, kann man die übrigen Fahrt an der Uni HH ohne NC Beschränkung wählen. So die telefonische Auskunft."

Ich verstehe leider nicht, worin der Unterschied zwischen Ihrer Beschreibung des Ablaufs und den Informationen auf der verlinkten Webseite besteht.

Man nimmt erst an der Aufnahmeprüfung der HfBK teil. Sollte man angenommen werden, dann bewirbt man sich innerhalb der regulären Bewerbungsphase (01.06. - 15.07.) über unser Bewerbungsportal STiNE für den Lehramtsstudiengang mit Kunst und einem weiteren Unterrichtsfach.

Normalerweise muss man, um für einen Lehramtsstudiengang zugelassen zu werden, eine Zulassung für jeden Teilstudiengang des Lehramtsstudiengangs (Erziehungswissenschaft + jedes Unterrichtsfach) erhalten. Das bedeutet, dass man in den einzelnen Ranglisten für die Teilstudiengänge oberhalb des Grenzwertes ("NC-Wert") liegen muss. Ist man nur bei zwei der drei Teilstudiengänge im zulassungsfähigen Bereich, bei dem dritten Teilstudiengang jedoch nicht, bekommt man auch keine Zulassung für das Lehramtsstudium.

Im Fall von Kunst und Musik verhält es sich jedoch etwas anders; eigentlich genau wie Sie es beschrieben haben. Bewerber*innen, die Aufnahmeprüfung für Kunst oder Musik erfolgreich absolviert haben, werden automatisch auch für alle anderen Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiengangs (d.h. Erziehungswissenschaft und das zweite Unterrichtsfach) zugelassen, unabhängig von Note oder Wartezeit. Der NC-Wert ist also irrelevant, da die Zulassung für die anderen Teilstudiengänge aufgrund der bestandenen Aufnahmeprüfung für Kunst oder Musik automatisch erfolgt. Im Ergebnis erhält man somit einen Zulassungsbescheid für den gesamten Lehramtsstudiengang, da für alle Teilstudiengänge eine Zulassung vorliegt.

Ich weiß leider nicht genau, worin das Missverständnis besteht oder welche spezifische Formulierung für Unklarheit sorgt. Falls dieser Punkt immer noch unklar sein sollten, müsste Sie mir dies bitte noch mal erläutern.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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