Lieber derfrager,
an der Universität Hamburg gibt es keine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudienbewerber*innen.
Eine Ausnahme stellen nur Studienplätze für die Studiengänge dar, die über das
Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie vergeben werden, da im
Zentralen Vergabeverfahren eine solche Unterscheidung vorgesehen ist.
Sie müssen sich also ganz regulär nach den gleichen Regeln wie alle Bewerber*innen für
Lehramtsstudiengänge an der Universität Hamburg bewerben.
1) "Genügt auch für ein Zweitstudium an der HFBK für Kunst auf Lehramt die Bewerbung mittels einer entsprechenden Kunstmappe?"
Nein, sowohl die Aufnahmeprüfung an der HfBK als auch die Bewerbung für den entsprechenden Lehramtsstudiengang an der Universität sind erforderlich Schritte für eine Zulassung zum Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach "Bildende Kunst" (siehe
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... ml#1837664).
2) "Oder bedarf es noch zusätzlicher Voraussetzungen oder Unterlagen, wie etwa eines Motivationsschreibens oä?"
Nein. Es gibt keinen Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang der Universität Hamburg (inkl. der Lehramtsstudiengänge), bei dem im Rahmen der Bewerbung ein Motivationsschreiben oder Ähnliches vorgesehen wäre (siehe
https://www.uni-hamburg.de/bewerbungsunterlagen).
3) "Unterfallen die Bewerber für das Zweitstudium auch bei Kunst auf Lehramt unter die strengen Bestimmungen für Zweitstudierende, wie die lediglich begrenzt vorgesehenen Kapazitäten iHv wenigen Prozenten?"
Nein (siehe oben).
Liebe Grüße
Thomas Walter