Liebe Kosara Stancheva,
1) "Ich habe gelesen, dass ich mich über hochschulstart.de bewerben muss"
Das ist korrekt. EU-Staatsbürger*innen sind deutschen Bewerber*innen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gleichgestellt.
Für das Bewerbungsverfahren
dieser Personengruppe ist also die
Stiftung für Hochschulzulassung (
www.hochschulstart.de) zuständig.
2) "und ich wollte fragen, ob ich mich zusätzlich im Bewerbungsportal der Universität Hamburg irgendwie registrieren muss"
Nein, zunächst ist dies nicht erforderlich.
Erst nachdem Sie sich beworben haben, Ihre Bewerbung erfolgreich war und Sie eine Zulassung für das Studium an der Universität Hamburg erhalten haben, werden Sie die Immatrikulation in unserem
Bewerbungsportal STiNE durchführen. Bis dahin müssen Sie keinerlei Schritte in unserem Bewerbungsportal STiNE unternehmen.
Sie werden die erforderlichen Informationen für die Immatrikulation im Falle einer Zulassung mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten.
3) "und ob ich eine Kopie von meinen Bewerbungsunterlagen per Post and der Universität schicken muss."
Nein. Es müssen zur Bewerbung keine Dokumente an der Universität Hamburg eingereicht werden.
Sie müssen später zur Immatrikulation allerdings ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (siehe
www.uni-hamburg.de/dsh), falls Sie sich nicht mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung auf den Studienplatz beworben haben.
Zusätzlich noch der Hinweis, dass das Immatrikulationsverfahren der Universität Hamburg vollständig digital abläuft und Papierdokumente nicht berücksichtigt werden. Im Fall einer Zulassung müssen Sie also nur einfach digitale Kopien bei uns hochladen.
4) "Heißt das, dass ich mich gar nicht bewerben kann, wenn ich den HamNat-Test nicht absolviert habe, oder gilt das nur für die AdH-Quote? (bzw. kann ich mich für die Abiturbesten-Quote bewerben, wenn ich an dem Eignungstest nicht teilgenommen habe?)"
Es ist möglich, sich für die Fächer Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie zu bewerben, unabhängig davon, ob Sie am HAM-Nat teilgenommen haben oder nicht.
Eventuell ist es an dieser Stelle auch noch mal hilfreich, darauf hinzuweisen, dass man sich nicht in einer spezifischen Quote bewirbt. Man bewirbt sich für den jeweiligen Studiengang und wird dabei im Rahmen des Bewerbungsverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung auf mehreren Ranglisten geführt, die den verschiedenen Zulassungsquoten entsprechen.
Es ist allerdings korrekt, dass ohne ein sehr gutes HAM-Nat-Ergebnis die Zulassung in der AdH-Quote nahezu ausgeschlossen ist, da sich die Punktzahl, mit der die Bewerber*innen in der entsprechenden Rangliste geführt werden, aus der Note der Hochschulzugangsberechtigung und dem HAM-Nat Ergebnis zusammensetzt. Dies hat aber keinen Auswirkungen auf die anderen Zulassungsquoten (z.B. Abiturbestenquote), in denen die Ranglisten nach anderen Auswahlkriterien erstellt werden.
Detaillierte Informationen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie in den von der zuständigen Stiftung für Hochschulzulassung veröffentlichten Informationen (z.B. hier
https://hochschulstart.de/unterstuetzung/downloads).
Liebe Grüße
Thomas Walter