Liebe Lisa K,
A) An der Universität Hamburg gibt es grundsätzlich zwei Formen der Bewerbung für grundständige Studiengänge (i.e. Bachelor und Staatsexamen): die Bewerbung in ein höheres Fachsemester bzw. ins Hauptstudium und die Bewerbung ins erste Fachsemester.
1) Eine Bewerbung ins höher Fachsemester bzw. Hauptstudium des Studiengangs „St.Ex Rechtswissenschaft“ (
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1028807157) wäre nur dann möglich gewesen, wenn Sie die Zwischenprüfung bereits absolviert hätten (siehe
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html).
Dies ist nach Ihren Angaben nicht der Fall und daher ist diese Form der Bewerbung für Sie nicht möglich.
2) Eine Bewerbung ins erste Fachsemester des Studiengangs „St.Ex Rechtswissenschaft“ wäre nur dann möglich gewesen, wenn Sie noch nie an einer deutschen Hochschule für diesen Studiengang immatrikuliert gewesen wären oder, falls eine Immatrikulation zuvor bestand, keine Studien- oder Prüfungsleistungen in diesem Studiengang erbracht hätten.
Bitte lesen sich die Kriterien hierfür im Abschnitt "Erneute Bewerbung ins 1. Fachsemester" durch:
https://www.uni-hamburg.de/info-bachelor#page=11.
Da diese Bedingungen nach Ihren Angaben auch nicht erfüllt sind, weil Sie immatrikuliert waren und Leistungen erbracht haben, können Sie sich leider nicht ins erste Fachsemester dieses Studiengangs bei uns bewerben.
Es besteht also bedauerlicherweise keine Möglichkeit für Sie, sich für den Studiengang St.Ex Rechtswissenschaft der Universität Hamburg zu bewerben.
B) "Sehe ich das richtig, dass ich mich dann trotz einer HZB für vorwiegend ausländische Bewerber als Deutsche bewerben soll?"
Sofern Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, müssten Sie sich an der Universität Hamburg in der EU-Quote bewerben, unabhängig davon, mit welcher HZB Sie sich bewerben.
Die Nicht-EU-Quote ist nur für diejenigen Bewerber*innen vorgesehen, die weder eine deutsche Staatsbürgerschaft haben noch eines der anderen Gleichstellungskriterien erfüllen (siehe
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#13652293)
C) "Soll ich bei der Bewerbung meine Note des Studienkollegs angeben (und nicht die des Erststudiums)? Muss ich dann das Zeugnis des Studienkollegs einreichen oder auch das Zeugnis meines Erststudiums?"
Das ist Ihre Entscheidung.
Da man
mit einem Studienabschluss an einer deutschen Hochschule auch eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erwirbt, können Bewerber*innen mit mehreren Hochschulzugangsberechtigungen (z.B. ausländischer Bildungsabschluss + Studienkolleg und Studienabschluss) auswählen, mit welchem Abschluss als Hochschulzugangsberechtigung sie sich bewerben wollen.
a) Wenn Sie sich mit dem Studienabschluss einer deutschen Hochschule bewerben und diesen Abschluss somit als HZB verwenden, dann geben Sie im Abschnitt zur Hochschulzugangsberechtigung im Bewerbungsformular die Informationen zu diesem Studienabschluss an.
Zur Immatrikulation müssen Sie dann als Nachweis der HZB, das Abschlusszeugnis des Studiums einreichen.
b) Wenn Sie sich mit Ihrem ausländischen Bildungsabschluss in Kombination mit der Feststellungsprüfung des Studienkolleg bewerben wollen, dann müssten Sie beide Noten (Note der Feststellungsprüfung und die ins deutsche Notensystem umgerechnet Note des ausländischen Bildungsabschlusses) angeben. Es gibt hierfür einen gesonderten Abschnitt im Bewerbungsformular. Die HZB-Note, mit der Sie am Auswahlverfahren teilnehmen, wäre dann das arithmetische Mittel dieser beiden Noten.
Zur Immatrikulation wäre dann das Zeugnis der Feststellungsprüfung und ein offizieller Anerkennungsbescheid, aus dem die ins deutsche Notensystem umgerechnet Note des ausländischen Bildungsabschlusses hervorgeht, einzureichen.
Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie noch weitere Fragen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter