Hallo,
ich studiere Latein und Musik auf Lehramt und hätte zwei kurze Fragen:
Ich werde vermutlich in diesem Semester erst Mitte Juli -also in der letzten Vorlesungswoche- 180 LPs in Stine erbracht haben, welche für Lehramt Musik für die Masterbewerbung notwendig sind. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Anmeldung zur Bachelorarbeit eine Voraussetzung, um sich für den Master zu bewerben. Die Bewerbungsfrist für die Bachelorarbeit ist auch bis zum 15. Juli. In dem Merkblatt zur Bachelorarbeit steht, dass eine Anmeldung zur BA-Arbeit wiederum nur erfolgen kann, wenn man 180 LPs erbracht hat.
Jetzt meine erste Frage:
Muss ich zu dem Zeitpunkt, wenn ich z.B. meine Bachelorarbeit Anfang Juli beantrage, schon die 180 LPs auf dem Stine-Konto haben, oder reicht es, wenn diese bis kurz vor dem 15. Juli (oder sogar an diesem Tag) dort eingetragen werden (also wartet das ZPLA mit der Überprüfung der Voraussetzung bis zu diesem Datum)?
Meine zweite Frage dazu, falls erster Fall zutrifft: In einem Modul wird die Modulprüfung schon etwa Mitte Juni absolviert. Könnte ich den Dozent/die Dozentin darum bitten, die Note schon vor dem 15. Juli einzutragen, also sobald die Modulprüfung und die Studienleistungen absolviert wurden?
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung..
Ich hatte die Frage schon in einem früheren Beitrag vom Dezember von mir gestellt, aber vielleicht ist sie dort ja untergegangen, deswegen schicke ich sie noch mal unter einem neuen Beitrag...
Herzliche Grüße,
Irina