Liebe*r u222ly,
ich gehe davon aus, dass Sie diese Frage in Bezug auf den
Anerkennungsprozess für ausländische Bildungsabschlüsse der Universität Hamburg stellen.
Zu diesem Thema finden Sie den folgenden Hinweis auf unserer Webseite:
Liegen einzelne Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache vor, benötigen wir zusätzlich zu dem Originaldokument eine beglaubigte Übersetzung. Eine Liste der öffentlich bestellten Übersetzer finden Sie in der Datenbank der Landsjustizverwaltungen auf
www.justiz-dolmetscher.de. Übersetzerlisten finden Sie oftmals auch auf den Seiten der deutschen Auslandsvertretungen im Bereich "Visa- und Konsularservice".
(https://www.uni-hamburg.de/vpd)
Es gibt international leider keine einheitlichen Standards, was eine beglaubigte Übersetzung darstellt bzw. wer diese anfertigen darf, da jedes Land hierzu unterschiedliche Regelungen und Vorgaben hat. Sie können also ein*e Übersetzer*in aus der verlinkten Listen verwenden oder bei einer deutschen Auslandsvertretung nachfragen, welche Übersetzer*innen von dieser empfohlen werden.
Prinzipiell können Sie auch andere offizielle Übersetzung verwenden. Da Sie von einem Übersetzungsbüro sprechen, ist davon auszugehen, dass dieses eine adäquate Übersetzung erstellen wird. Mir sind auch keine Fälle bekannt, in denen wir Übersetzungen abgelehnt hätten, sofern diese von professionellen Übersetzer*innen erstellt wurden.
Liebe Grüße
Thomas Walter