Sehr geehrte Damen und Herren,
ich interessiere mich für den Studiengang der Rechtswissenschaften. Dabei die Fragen, ob es bei der Verfahrensauswahl zur Zulassung zum Studiengang bestimmt Fachschwerpunkte (z.B. die Abiturnote in Deutsch etc.) in den Rechtswissenschaften gelegt sind bzw. andere Faktoren (Praktika, ehrenamtliche Tätigkeit etc.), welche die Wahrscheinlichkeit der Zulassung erhöhen? Oder wird nur die Abiturnote mit den Wartesemestern als Faktoren einbezogen.
Mit vielen lieben Grüßen und Danke für Ihre Mühe
Birgit Fassbinder