Nachreichen der Feststellungsprüfung

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liandpetek
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Registriert: Di 21. Jun 2022, 10:56

Bearbeitet Nachreichen der Feststellungsprüfung

Beitrag von liandpetek »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stamme aus China und ich interessiere mich sehr für den Bachelor Mensch Maschine Interaktion an Ihrer Universität, jedoch bin ich mir nicht sicher, ob ich mein Feststellungsprüfung-Abschlusszeugnis des Studienkollegs vor dem 15.7. und damit vor dem Ende der Bewerbungsfrist erhalten werde.

Ist es möglich, dieses Dokument nach Ende der Bewerbungsfrist noch nachzureichen?

Dankeschön und freundliche Grüße,

Xing Li
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Nachreichen der Feststellungsprüfung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Xing Li,

"Ist es möglich, dieses Dokument nach Ende der Bewerbungsfrist noch nachzureichen?"

Ja.

Es ist im Gegenteil gar nicht möglich, den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. das FSP-Zeugnis) schon während der Bewerbungsphase einzureichen. Nur in Ausnahmefällen sind in der Bewerbungsphase schon Unterlagen einzureichen (siehe https://www.uni-hamburg.de/bewerbungsunterlagen).

In der Regel werden Dokumente (z.B. das FSP-Zeugnis) bei einer Bewerbung für einen Bachelorstudiengang erst später zur Immatrikulation innerhalb der Immatrikulationsfrist hochgeladen (siehe "Bescheidtermine - Ergebnis der Bewerbung" - https://www.uni-hamburg.de/online-bewerbung).


Ich würde Sie bitten, sich die Bewerbungsinformationen für internationale Studieninteressierte auf folgender Webseite durchzulesen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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