Anerkennung ausländischer Bildung

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lorenzobertagna
Beiträge: 1
Registriert: Sa 25. Jun 2022, 16:28

Bearbeitet Anerkennung ausländischer Bildung

Beitrag von lorenzobertagna »

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich für die Kurse Mathematik und Computing in Science beworben, aber ich weiß nicht, ob ich alles gut gemacht habe. Mir wurde z.B. kein besonderes Unterlagen (HZB, oder Deutschkenntnisse Zertifikat) gefragt.

Außerdem habe ich in einer anderen Frage auf dem Forum gelesen, dass eine Anerkennung von einer ausländischer Bildung benötigt ist. Ich habe auch gesehen, dass der Frist schon abgelaufen ist. Dafür könnte ich eventuell nicht meine italienische Abitur und meinen Bachelor in Wirtschaftswissenschaften anerkennen lassen. Bedeutet es, dass ich nicht am 2022Wintersemester studieren darf?
Ich freue mich auf eine Antwort und ich danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Lorenzo
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Anerkennung ausländischer Bildung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Lorenzo,

1) Ich würde Sie zunächst bitten, sich die Bewerbungsinformationen für internationale Studieninteressierte auf unserer Webseite durchzulesen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html. Auf dieser Webseite werden alle relevanten Punkte detailliert erläutert.

2) "Mir wurde z.B. kein besonderes Unterlagen (HZB, oder Deutschkenntnisse Zertifikat) gefragt."

Zur Bewerbung für einen grundständigen Studiengang (i.e. Bachelor und Staatsexamen) sind an der Universität Hamburg in der Regel keine Dokumente einzureichen bzw. hochzuladen. Alle Ausnahmen von dieser Regel sind auf folgender Webseite explizit genannt: www.uni-hamburg.de/bewerbungsunterlagen.

Die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt also nur auf der Basis der Angaben der Bewerber*innen in der Online-Bewerbung.

Nur wenn für die spezifische Bewerbungskonstellation tatsächlich schon während der Bewerbungsphasen Unterlagen hochzuladen sind (siehe www.uni-hamburg.de/bewerbungsunterlagen), wird im Bewerbungsformular in STiNE ein Upload-Feld angezeigt. Wenn keine Unterlagen zur Bewerbung einzureichen sind, dann sind auch keine Upload-Felder im Bewerbungsformular vorhanden.

Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung müssen Sie, nachdem Sie also eine Zulassung erhalten haben, die erforderlichen Unterlagen (die Hochschulzugangsberechtigung, den Deutschnachweis etc.) zur Immatrikulation einreichen, d.h. im digitalen Immatrikulationsantrag hochladen.

3) "Bedeutet es, dass ich nicht am 2022Wintersemester studieren darf?"

Wenn Sie keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, dann müssen Sie eine offizielle Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsabschlusse zur Immatrikulation einreichen: www.uni-hamburg.de/vpd

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Anerkennung für die Bewerbung zum Wintersemester 2022/23 nur bis zum 31.05.2022 möglich war (siehe "Antragsfristen"). Eine Ausnahme gilt allerdings für Bildungsabschlüsse, die in diesem Jahr (d.h. Datum auf dem Zeugnis 01.01.2022 oder später) erworben wurden. In diesen Fällen kann man die Anerkennung noch bis zum 15.07.2022 beantragen.

Falls Sie über eine andere offizielle Anerkennung mit einer ins deutsche Notensystem umgerechneten Note verfügen bzw. noch bis zur Immatrikulation erhalten (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... g#18395419), dann würden wir dies auch akzeptieren.

Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie noch weitere Fragen haben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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