Anrechnung Wartesemester

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Paulagauda
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Registriert: Di 28. Jun 2022, 15:26

Bearbeitet Anrechnung Wartesemester

Beitrag von Paulagauda »

Hi, ich würde mich gerne auf den Psychologie Bachelor bewerben. Ich habe im Ausland 3 Jahre lang Soziale Arbeit studiert und frage mich, ob mir diese 3 Jahre als Wartezeit angerechnet werden können.

Ich habe einen Abischnitt von 2,4 und habe 1 Jahr nach dem Abi und 1 Jahr nach dem Studium gearbeitet. Also wären das 4 Wartesemester. Falls das Studium im Ausland angerechnet wird, wären das 10 Wartesemester oder ?
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Anrechnung Wartesemester

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Paulagauda,

ich würde Sie bitten, sich unsere Webseite zum Thema Numerus clausus bzw. zum Auswahlverfahren der Universität Hamburg und die für das Wintersemester 2022/23 geltenden Bewerbungsinformationen durchzulesen.
Nach Abzug der Vorabquoten werden 10 % der Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Der Rang Ihrer Bewerbung wird durch die Zahl der Halbjahre bestimmt, die seit dem Erwerb Ihrer HZB bis zum Beginn des Semesters, für das Sie die Zulassung beantragt haben, in vollem Umfang verstrichen
sind. Als Halbjahre werden hier jeweils die Zeiträume vom 01.04. – 30.09. eines Jahres
und 01.10. – 31.03. des folgenden Jahres betrachtet. Von der insgesamt errechneten Anzahl der Halbjahre (Wartezeit) werden die Semester abgezogen, in denen Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Es werden höchstens 10 Halbjahre berücksichtigt. Liegt nach Wartezeit eine Ranggleichheit vor, entscheidet das Los über den Rangplatz.

(S. 22/23 www.uni-hamburg.de/info-bachelor)
1) "Ich habe im Ausland 3 Jahre lang Soziale Arbeit studiert und frage mich, ob mir diese 3 Jahre als Wartezeit angerechnet werden können."

Studienzeiten im Ausland sind bei der Berechnung der Wartezeit irrelevant. Relevant ist einzig und allein die Fragen, ob und in welchen Semestern Sie nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung an deutschen Hochschulen immatrikuliert waren.

2) "Ich habe einen Abischnitt von 2,4 und habe 1 Jahr nach dem Abi und 1 Jahr nach dem Studium gearbeitet."

Auch Arbeitszeiten oder Ihr Abiturdurchschnitt spielen bei der Berechnung der Wartezeit keine Rolle.

Sie müssen lediglich die vollständigen Semester nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung zählen und davon alle Semester abziehen, in denen Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Das Ergebnis ist die Wartezeit, mit der Sie am Auswahlverfahren teilnehmen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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