Zeugnis einreichen

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mullmark
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Bearbeitet Zeugnis einreichen

Beitrag von mullmark »

Moin,

In diesem WS soll man sein Zeugnis ja nur doch digital einreichen, deswegen meine Fragen:

Scanne ich das Zeugnis ein und schicke Ihnen das dann als Datei?
Es ist die Rede von einer Kopie, ich kann aber trotzdem auch das Original-Zeugnis einscannen, oder?
Schadet es sonst, wenn ich schon eine beglaubigte Kopie einreiche?

Danke und Gruß,
Mullmark
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Zeugnis einreichen

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber mullmark,

"In diesem WS soll man sein Zeugnis ja nur doch digital einreichen, deswegen meine Fragen"

Leider weiß ich nicht, welches Zeungnis Sie in welchem Zusammenhang einreichen wollen. Sie müssten mir hierzu bitte zunächst genauere Informationen geben, damit ich Ihre Fragen beantworten kann.

Liebe Grüße
Thomas Walter
mullmark
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Re: Zeugnis einreichen

Beitrag von mullmark »

Im Rahmen der Einschreibung für den Bachelor-Studiengang, damit meine ich ja wohl das Zeugnis der Hochschulreife (Abiturzeugnis).
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Zeugnis einreichen

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Mullmark,

vielen Dank für die zusätzlichen Informationen.

1) Scanne ich das Zeugnis ein und schicke Ihnen das dann als Datei?

Ja. Falls Sie eine Zulassung zum Studium erhalten, dann müssen Sie den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung im digitalen Immatrikulationsantrag hochladen. Alle Immatrikulationsunterlagen, einschließlich der Hochschulzugangsberechtigung, sind an der Universität Hamburg in einfacher, digitale Kopie einzureichen.

2) "Es ist die Rede von einer Kopie, ich kann aber trotzdem auch das Original-Zeugnis einscannen, oder?"

Ich bin mir leider nicht ganz sicher, ob ich diese Frage richtig verstehe. Der Scan Ihres Original-Zeugnisses ist eine digitale Kopie. Sie scannen also Ihr Zeugnis ein und laden die Datei im digitalen Immatrikulationsantrag als Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung hoch.

Liebe Grüße
Thomas Walter
mullmark
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Re: Zeugnis einreichen

Beitrag von mullmark »

"Ich bin mir leider nicht ganz sicher, ob ich diese Frage richtig verstehe. Der Scan Ihres Original-Zeugnisses ist eine digitale Kopie. Sie scannen also Ihr Zeugnis ein und laden die Datei im digitalen Immatrikulationsantrag als Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung hoch."


Ich kann nicht nachvollziehen, warum sie so herablassend antworten, scheinbar haben Sie Spaß dabei.

In Ihrer "Checkliste: Nachweise und Dokumente für die Immatrikulation
Studienanfängerinnen und Studienanfänger" ist in dem Punkt "Form" die Rede von einer einfachen Kopie (der Hochschulzugangsberechtigung), insofern ist meine Frage nicht ganz fernliegend.
Vor dem Hintergrund, dass ich auch schon eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses vorliegen habe, war doch u.a. die Frage, ob ich auch diese einscannen und einreichen kann.
Wenn Sie die Frage nur beantworten wollen, um sich herablassend und überheblich zu äußern, dann antworten Sie doch lieber einfach gar nicht.
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Campus-Center - Thomas Walter
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Re: Zeugnis einreichen

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Mullmark,

1) Ich bedaure, falls Sie meinen Ton als "herablassend" wahrgenommen haben. Ich versichere Ihnen, dass dies keineswegs intendiert war, sondern, dass ich mir tatsächlich nicht sicher war, was genau Sie erfragen wollten.

2) Um weiter Missverständnisse zu vermeiden, werde ich versuchen, Ihnen die Regelungen so vollständig wie möglich zu erläutern.

Wir benötigen eine einfache, digitale Kopie Ihre Hochschulzugangsberechtigung.

Soweit ich die entsprechenden Möglichkeiten überblicke, gibt es drei verschiedene Arten von Dokumenten, die Ihnen momentan in Papierform vorliegen könnten:
- das Originaldokument
- eine beglaubigte Kopie des Originaldokuments
- eine einfach (d.h. nicht beglaubigte) Kopie des Originaldokuments bzw. der beglaubigten Kopie

Ihre Frage ist nun, welches dieser Dokumente Sie einscannen können, um die einfach, digitale Kopie zu erstellen, die bei uns zur Immatrikulation einzureichen ist.

Die Antwort ist, dass Sie alle drei Dokumente verwenden könnten, da der Aspekt der Beglaubigung keine Rolle in Bezug auf die an der Universität Hamburg geltenden Regelungen spielt. Jede digitale Kopie eines dieser drei Dokumente stellt eine einfach, digitale Kopie dar und erfüllt somit unsere Anforderungen.

Sie können also das Originaldokument, eine beglaubigte Kopie oder eine einfache Kopie einscannen und als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung in unserem digitalen Immatrikulationsantrag hochladen.

Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie noch weitere Fragen haben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
mullmark
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Re: Zeugnis einreichen

Beitrag von mullmark »

Ok, dann habe ich das jetzt verstanden.

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
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