Hallo gato_stresso,
jetzt sind es bereits über 300 ausgeschiedene Bewerbungen beim Studiengang Biologie an der Universität Hamburg. Gerade in der Anfangszeit des Koordinierungsverfahrens ist viel Bewegungen in den Ranglisten und die Grenzränge dienen lediglich grob zur Einschätzung der Zulassungschancen. Wenn z.B. die Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung knapp den NC-Werten der letzten Verfahren entspricht(
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf ), bleibt letztlich nur abzuwarten. Grob kann man feststellen, dass je weiter das Auswahlverfahren fortgeschritten ist, desto weniger Bewerbungen scheiden noch aus, aber selbst hier gibt es manchmal Überraschungen.
Mit einer Note der Hochschulzugangsberechtigung von 2,3 kann es sein, dass Sie eine Zulassung erhalten oder auch nicht. Die Antwort ist vielleicht nicht befriedigend, spiegelt aber die Dynamik im DoSV wider. Der NC des Bachelorstudiengang Biologie schwankt und ist immer u.a. auch abhängig von der Anzahl der Bewerbungen und den Noten der Mitbewerbenden. Letztes Wintersemester lag der NC bei 2,4, vorvorletztes Wintersemester bei 2,5, jedoch vorletztes Wintersemester bei 2,3. Es kann also gut sein, dass man mit der Note 2,3 eine Zulassung erhält oder es kann auch sein, dass es knapp nicht reicht. Wir können auch nicht sicher prognostizieren, ob ein bestimmter Grenzrang bis zum Koordinierten Nachrücken erreicht wird.
Es ist gut, dass Sie das DoSV und die Koordinierungsregeln so gut verstanden haben und erkennen, dass Sie vielleicht ein Entscheidungsproblem am Ende der Koordinierungsphase bekommen können. Am Ende der Koordinierungsphase werden letztmalig die bestmöglichen Zulassungen ermittelt. Wenn in Ihrem Fall am Ende der Koordinierungsphase noch keine Zulassung für Biologie möglich war, Sie aber für einen anderen Studiengang ein Zulassungsangebot erhalten haben, scheidet die Bewerbung in Biologie aus und Sie erhalten automatisch eine Zulassung für das Zulassungsangebot niedriger Priorität. Da generell nur eine Zulassung möglich ist, kann dann anschließend im Koordinierten Nachrücken die Bewerbung für Biologie nicht mehr am Nachrückrückverfahren teilnehmen. Das bedeutet am Ende lauert evtl. eine Entscheidung. Sie können das andere Zulassungsangebot ablehnen bzw. die Bewerbung zurückziehen. Wenn Sie am Ende der Koordinierungsphase für keinen anderen Studiengang eine Zulassung erhalten haben, bzw. die anderen Bewerbungen zurückgezogen sind, erhalten Sie für Biologie einen Kapazitätsablehnungsbescheid und Sie können die Teilnahme am Koordinierten Nachrücken innerhalb der kurzen Frist beantragen. Wenn die Note aber knapp am NC-Wert der letzten Verfahren liegt, kann Ihnen niemand garantieren, dass Sie dann auch im Nachrückverfahren eine Zulassung erhalten und es kann so sein, dass Sie am Ende ganz ohne Studienplatz für das Wintersemester dastehen. Ich kann Ihnen nur raten jetzt in Ruhe abzuwarten (da sie die Entwicklung eh nicht beeinflussen können) und den Grenzrang kurz vor Ende der Koordinierungsphase (am besten mit einem ausreichend zeitlichen Sicherheitspuffer, falls z.B. plötzlich die Internetverbindung bei Ihnen ausfällt) noch einmal betrachten und falls Sie bis dahin keine Zulassung erhalten, entscheiden, ob Sie die Bewerbung mit Zulassungsangebot zurückziehen, damit die Bewerbung Biologie doch am Koordinierten Nachrücken teilnehmen kann oder sich für das alternative Zulassungsangebot entscheiden.
Eine separate Liste, die nur die Note des letzten Zugelassenen anzeigt, gibt es nicht und wäre auch nur bedingt hilfreich. Z.B. liegt die Note des zuletzt Zugelassenen derzeit bei 2,0. Das ist so aber nicht sonderlich aussagekräftig und die Liste mit dem Grenzrang und die Information welchen Rang man selbst hat, ist hier wesentlich hilfreicher.
Letztlich hilft Ihnen nur jetzt die Ruhe zu bewahren, und am Ende die Möglichkeiten und Konsequenzen noch einmal zu reflektieren und dann eine Entscheidung am Ende der Koordinierungsphase zu treffen, falls es bis dahin nicht mit einer Zulassung in Biologie geklappt hat.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch