Hallo Sebastian,
eine außergewöhnliche Härte liegt bei Personen vor, bei denen aus gesundheitlichen oder aus
vergleichbar schwerwiegenden Gründen die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erforderlich ist.
Vgl. Informationen zu Sonderanträgen bei Zugang und Zulassung
für Bewerber:innen für grundständige Studiengänge:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf
Das ist bei Ihnen nicht gegeben, weshalb ein Härtefallantrag, den Sie mit den Gründen stellen, die Sie hier erläutert haben, von uns nicht genehmigt würde.
Auch eine bevorzugte Zulassung aufgrund eines Dienstes, kommt für Sie nicht in Frage.
Vgl.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ssung.html
Das heißt, Sie müssen es in das Lehramtsstudium über Ihre HZB-Note oder die Wartehalbjahre schaffen. Auch Ihre Arbeit als Lehrer wird bei der Arbeit nicht berücksichtigt, tut mir leid.
Herzliche Grüße
Sandra Hoffmann