Zweitstudienquote

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Flo
Beiträge: 2
Registriert: So 31. Mai 2015, 00:33

Bearbeitet Zweitstudienquote

Beitrag von Flo »

Sehr geehrte Damen und Herren,

habe ich folgendende Aspekte richtig aufgefasst?

1) Es gibt an der Uni Hamburg keine Sonderquote für Zweitstudienbewerber im Fach Psychologie.

2) Das heißt: Mein Abschluss im Erststudium ersetzt auf Wunsch mein Abitur als Hochschulzugangsberechtigung, d.h. ich konkurriere mit meiner Erststudiumabschlussnote mit den gewöhnlichen Abiturnoten, für die 90% der Plätze vorgesehen sind. D.h. wenn ich z.B. mit der Note 1,1 mein Erststudium abgeschlossen habe, wäre ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zugelassen, und zwar ohne dass ich ein gesonderetes Begründungsschreiben für die Aufnahme eines Zweitstudiums einzureichen brauche.

3) Zweitstudienbewerber haben keine gesonderte Zweitstudiengebühr zu zahlen.

Abschließend noch eine Frage:

4) Ist es absehbar, dass diese Regelung bzgl. Zweitstudienbewerbern auch noch zum WS16/17 Geltung hat, oder ist vorgesehen, wieder das frühere Verfahren einzuführen, wonach nur 3% der Plätze für Zweitstudienbewerber vorgesehen sind, die zudem ein separates Begründungsschreiben einreichen müssen, dass dann mit der Abschlussnote in Punkten verrechnet wird? Könnten Sie bitte die Wahrscheinlichkeit einschätzen, dass alles so bleibt, wie es derzeit ist?

Herzlichen Dank für Ihre Antworten im Voraus und beste Grüße,
Florian
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Zweitstudienquote

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Florian,

1) Das ist richtig. Eine Sonderquote für Zweitstudienbewerber/innen gibt es nur für die Studiengänge, für die man sich über hochschulstart.de bewirbt, d.h. für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie.

2) Auch das ist richtig - Sie können sich auch mit der Note Ihres abgeschlossenen Erststudiums bewerben - Ihr Erststudium muss dafür aber endgültig abgeschlossen sein und das Abschlusszeugnis muss zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen. Ein Begründungsschreiben müssen Sie hierbei nicht einreichen. Sie müssen in diesem Fall aber neben der Bewerbung online auch eine einfache Kopie Ihres Abschlusszeugnisses und das ausgedruckte Online-Bewerbungsformular innerhalb der Bewerbungsfrist postalisch beim Service für Studierende einreichen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie mit einer Note von 1,1 für Psychologie zugelassen werden, ist, sollte sich an den Bewerbungszahlen und Durchschnittsnoten derr Bewerber/innen im Vergleich zu den vegangenen Jahren nicht viel ändern, hoch.

3) Auch das ist richtig. Auch für ein Zweitstudium fällt nur der reguläre Semesterbeitrag an.

4) Bezüglich der Zweistudienbewerberregelung sind derzeit keine Änderungen in Planung. Eine Garantie, dass sich hier bis zum kommenden Jahr nichts ändern wird, lässt sich allerdings nicht geben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Flo
Beiträge: 2
Registriert: So 31. Mai 2015, 00:33

Re: Zweitstudienquote

Beitrag von Flo »

Super, vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort! :D

Viele Grüße,
Florian
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