Sehr geehrte Damen und Herren,
habe ich folgendende Aspekte richtig aufgefasst?
1) Es gibt an der Uni Hamburg keine Sonderquote für Zweitstudienbewerber im Fach Psychologie.
2) Das heißt: Mein Abschluss im Erststudium ersetzt auf Wunsch mein Abitur als Hochschulzugangsberechtigung, d.h. ich konkurriere mit meiner Erststudiumabschlussnote mit den gewöhnlichen Abiturnoten, für die 90% der Plätze vorgesehen sind. D.h. wenn ich z.B. mit der Note 1,1 mein Erststudium abgeschlossen habe, wäre ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zugelassen, und zwar ohne dass ich ein gesonderetes Begründungsschreiben für die Aufnahme eines Zweitstudiums einzureichen brauche.
3) Zweitstudienbewerber haben keine gesonderte Zweitstudiengebühr zu zahlen.
Abschließend noch eine Frage:
4) Ist es absehbar, dass diese Regelung bzgl. Zweitstudienbewerbern auch noch zum WS16/17 Geltung hat, oder ist vorgesehen, wieder das frühere Verfahren einzuführen, wonach nur 3% der Plätze für Zweitstudienbewerber vorgesehen sind, die zudem ein separates Begründungsschreiben einreichen müssen, dass dann mit der Abschlussnote in Punkten verrechnet wird? Könnten Sie bitte die Wahrscheinlichkeit einschätzen, dass alles so bleibt, wie es derzeit ist?
Herzlichen Dank für Ihre Antworten im Voraus und beste Grüße,
Florian