Nachreichen der Annerkennung

Antworten
Patricia90
Beiträge: 1
Registriert: Di 2. Jun 2015, 18:41

Bearbeitet Nachreichen der Annerkennung

Beitrag von Patricia90 »

Hallo,

ich habe meinen Bachelor in Pharmazeutische Wissenschaften in Freiburg abgeschlossen und werde nun mein Zeugnis als gleichwertig mit dem ersten Staatsexamen annerkennen lassen (beim Landespruefungsamt). Zum Winersemester moechte ich im 5. Fachsemester des Staatsexamen-Studienganges einsteigen. Dafuer habe ich die die Universitaet Hamburg ins Auge gefasst.
Ich werde mich also um einen Quereinstieg ins 5. Fachsemester bewerben. Nur leider wird es noch ein bisschen dauern, bis ich die Annerkennung vom Landespruefungsamt erhalten werde. Nun meine Frage: Kann ich diese auch nachtraeglich einreichen?

Ueber eine Anwort wuerde ich mich sehr freuen,

Gruesse

Patricia
Benutzeravatar
Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9862
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Nachreichen der Annerkennung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Patricia,

Die Anerkennung vom Landesprüfungsamt könne Sie leider nicht nachreichen - sie muss mit der Bewerbung eingereicht werden. Sollten Sie die Anerkennung nicht rechtzeitig erhalten, um sie bis zum 15.107. einreichen zu können, können Sie sich daher leider für das Wintersemester 2015/16 nicht bewerben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten