Liebe Damen und Herren,
ich habe einen ausländischen Schulabschluss (A Levels aus Großbritannien) und einen in Deutschland abgeschlossenen B.A. Somit bewerbe ich mich als Zweitstudentin um einen Studienplatz für Rechtswissenschaften. Nun muss ich bei STINE angeben, in welchem Land ich meine Hochschulzugangsberechtigung erworben habe. Ich habe gehört, dass mein deutscher Bachelor als Hochschulzugangsberechtigung gilt und ich mich daher ja auch nicht über uni-assist, sondern direkt über STINE bewerben kann. Gilt bei dieser Frage jetzt also mein deutscher BA als Hochschulzugangsberechtigung oder noch mein Schulabschlusszeugnis?
Vielen Dank! Donat