Art der Hochschulzugangsberechtigung bei Zweitstudium

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Kati1989
Beiträge: 7
Registriert: So 7. Jun 2015, 23:06

Bearbeitet Art der Hochschulzugangsberechtigung bei Zweitstudium

Beitrag von Kati1989 »

Hallo liebe Forumsmitglieder :)

Ich möchte mich für ein Zweitstudium bewerben und dafür die Abschlussnote meines Erststudiums angeben. Welche "Art der Hochschulzugangsberechtigung" gebe ich hierfür bei der Onlinebewerbung an? "Sonstige Studienberechtigung" oder "Gymnasium oder Stadtteilschule..."? Müsste ich als Zweitstudienbewerber dann noch zusätzliche Unterlagen als Nachweis einreichen?
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Art der Hochschulzugangsberechtigung bei Zweitstudium

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Kati1989,

Wenn Sie sich mit der Abschlussnote Ihres Erststudiums bewerben möchten, geben Sie unter "Art der Hochschulzugangsberechtigung" in der Onlinebewerbung "Sonstige Studienberechtigung" an. Auch bei einer Bewerbung mit der Abschlussnote Ihres Erststudiums müssen Sie (sofern Sie Ihr Erststudium in Deutschland abgeschlossen haben) zunächst nur die Onlinebewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist abschicken. Ihr Zeugnis reichen Sie dann erst zur Immatrikulation ein.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Kati1989
Beiträge: 7
Registriert: So 7. Jun 2015, 23:06

Re: Art der Hochschulzugangsberechtigung bei Zweitstudium

Beitrag von Kati1989 »

Vielen Dank für diese schnelle und hilfreiche Antwort! :)

Viele Grüße

Kati1989
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