Zweitstudium Rechtswissenschaft: Begründungsschreiben?

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Donat
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Bearbeitet Zweitstudium Rechtswissenschaft: Begründungsschreiben?

Beitrag von Donat »

Hallo,

ich habe noch eine Frage: Ich habe soeben meine Online Bewerbung für das 1. FS Rechtswissenschaften (StE) abgeschickt. Es ist eine Bewerbung für ein Zweitstudium, aber ich sehe nirgends, dass/wohin ich mein Begründungsschreiben für das Zweitstudium schicken soll?

Vielen Dank! Donat
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Zweitstudium Rechtswissenschaft: Begründungsschreiben?

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Donat,

Eine Begründung für ein Zweitstudium ist an der Uni Hamburg nur für die Studiengänge, für die das Bewerbungsverfahren über hochschulstart.de erfolgt (Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie) erforderlich. Bei einer Bewerbung für Rechtswissenschaft als Zweitstudium benötigen Sie kein Begründungsschreiben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Donat
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Re: Zweitstudium Rechtswissenschaft: Begründungsschreiben?

Beitrag von Donat »

Liebe Frau Schelling,

ich habe da auf der Seite der Uni Hamburg andere Informationen gefunden:

Die Universität Hamburg nimmt mit den folgenden Studiengängen am Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) teil:

Psychologie (Bachelor of Science, Aufnahme zum Wintersemester)
Rechtswissenschaft (Staatsexamen, Aufnahme zum Winter- und Sommersemester)
Die Bewerbung erfolgt regulär bei der Universität Hamburg, erfordert für diese Studiengänge jedoch zusätzlich die Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de. Dort erhalten Sie Benutzerdaten, die dann bei der Onlinebewerbung an der Universität Hamburg eingetragen werden müssen.


http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... /dosv.html

und meine Bewerbung lief auch sowohl über STINE als auch über hochschulstart.de

Außerdem werden doch Zweitstudienbewerber/innen nach Punktzahlen bewertet, und diese Punktzahlen ergeben sich aus Note des Erststudiums sowie der angegebenen Begründung, so hatte ich es verstanden?

Viele Grüße!
Donat
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Zweitstudium Rechtswissenschaft: Begründungsschreiben?

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Donat,

Die Informationen, die Sie gefunden haben, sind richtig. Sie besagen aber nur, dass Sie sich für eine Bewerbung für Rechtswissenschaft oder Psychologie zunächst bei hochschulstart.de registrieren müssen, da hier das Bewerbungsverfahren über das Dialogorientierte Serviceverfahren abläuft. Diese Registrierung ist nötig, weil im Dialogorientierten Serviceverfahren die Bewerbungen in einer gemeinsamen Datenbank der an dem Verfahren beteiligten Hochschulen abgeglichen werden, um Studienplätze koordiniert vergeben zu können. Das Zulassungsverfahren für Rechtswissenschaft oder Psychologie wird aber direkt von der Uni Hamburg auf der rechtlichen Grundlage der Universitäts-Zulassungssatzung der Uni Hamburg durchgeführt, die keine Begründung für ein Zweitstudium erfordert. Daher ist hier anders als im Falle der Studiengänge, in denen Studienplätze direkt über hochschulstart.de vergeben werden, kein Begründungssschreiben erforderlich. Als Auswahlkriterium gelten ausschließlich die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung bzw. Ihre Wartezeit. Wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, können Sie hier aber das Zeugnis und die Note Ihres ersten Studiums als Hochschulzugangsberechtigung verwenden. Das Punkteverfahren für Zweitstudienbewerber/innen gilt wiederum nur für die Studiengänge, in denen Studienplätze direkt über hochschulstart.de vergeben werden, d.h. Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Kati
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Re: Zweitstudium Rechtswissenschaft: Begründungsschreiben?

Beitrag von Kati »

Sehr geehrte Frau Schelling,

ich bin auf dieses Thema gestoßen, da mich ein ähnlicher Fall betrifft. Ich bewerbe mich ebenso auf einen zweiten Bachelor über Stine. Hierzu sagten Sie:
Zentrale Studienberatung - Birte Schelling hat geschrieben:Wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, können Sie hier aber das Zeugnis und die Note Ihres ersten Studiums als Hochschulzugangsberechtigung verwenden.
Meine Frage bezieht sich ganz konkret darauf, was ich bei der Online-Bewerbung als "Art der Hochschulzugangsberechtigung" angeben soll. Hier findet sich leider nicht die Auswahlmöglichkeit "bereits abgeschlossenes Erststudium" o.Ä. Kann ich dafür den Punkt "sonstige Studienberechtigung" auswählen, um mich dann mit der Note meines abgeschlossenen BAs zu bewerben?

Vielen Dank im Voraus und mit besten Grüßen

Kathleen
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Zweitstudium Rechtswissenschaft: Begründungsschreiben?

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Kathleen,

Genau das ist richtig. Wenn Sie sich mit der Note eines abgeschlossenen Studiums bewerben, wählen Sie "Sonstige Studienberechtigung" aus.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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