Ausschluss vom Zulassungsverfahren

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Rhubed
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Registriert: Mo 8. Jun 2015, 14:02

Bearbeitet Ausschluss vom Zulassungsverfahren

Beitrag von Rhubed »

Ich studiere Bachelor Mathematik in Lebenswissenschaften an einer anderen Uni, komme aber mit den medizinischen Fächern nicht klar, werde da wohl exmatrikuliert. Mathe läuft gut und interessiert mich auch sehr.
Ich möchte gerne Bachelor Mathematik mit Ergänzungsfach Physik studieren, ruhig ab 1. Semester. Darf ich am Zulassungsverfahren teilnehmen,weil es nur ein verwandtes Fach ist, oder ist das der gleiche Studiengang?
Viele Grüße
Rh
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Ausschluss vom Zulassungsverfahren

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe/r Rhubed,

Sofern Ihr Studiengang "Mathematik in Lebenswissenschaften" heißt, ist es nicht der gleiche Studiengang wie der Studiengang B.Sc. Mathematik der Uni Hamburg. Auch eine endgültig nicht bestandene Prüfung in einem anderen Studiengang als dem, für den Sie sich bewerben möchten, kann aber dazu führen, dass Sie für den gewählten Studiengang nicht eingeschrieben werden können, sofern zwischen den Studiengängen inhaltliche Überschneidungen bestehen. Hier gilt an der Uni Hamburg die Regelung, dass Sie nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung in einem Studiengang das Studium auch in einem anderen Studiengang nicht fortsetzen dürfen, wenn die Prüfungsgegenstände der endgültig nicht bestandenen Prüfung auch in diesem Studiengang durch die Prüfungsordnung verbindlich vorgeschrieben sind (§44 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG)).

Ob eine Übereinstimmung der Prüfungsgegenstände bei unterschiedlichen Studiengängen gegeben ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Sie müssen bei der Bewerbung an der Uni Hamburg in der Online-Bewerbung Angaben zu endgültig nicht bestandenen Prüfungen machen. An der entsprechenden Stelle der Online-Bewerbung werden Sie darauf hingewiesen, das Sie im Falle einer endgültig nicht bestandenen Prüfung Kontakt zum Team Bewerbung und Zulassung der Uni Hamburg aufnehmen sollten, um Ihren individuellen Fall zu klären. Dies sollten Sie daher also im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung so früh wie möglich tun.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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