Liebe Daniela,
Wenn Ihre Tochter ein reguläres Studium in Deutschland absolvieren möchte und nicht für ein Austauschsemester oder -jahr von einer ausländischen Uni an die Uni Hamburg kommen möchte, bewirbt sie sich regulär und nicht für ein Auslandsstudium.
Wenn sie deutsche Staatsbürgerin ist, bewirbt sie sich darüber hinaus im gleichen Verfahren wie Bewerber*innen mit deutschem Abitur. Es gibt aber einige Besonderheiten zu beachten:
Für eine Bewerbung an der Uni Hamburg benötigen Bewerber*innen mit einem ausländischen Schulabschluss eine Vorprüfungsdokumentation von der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (uni-assist e.V.). uni-assist stellt in dieser Vorprüfungsdokumentation fest, ob die im Ausland erworbene Vorbildung als Hochschulzugangsberechtigung für das Studium in Deutschland anerkannt ist. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dung.html Sollte sich Ihre Tochter für Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie bewerben wollen, gilt dies allerdings nicht. In dem Fall bewirbt sie sich nicht direkt an der Uni Hamburg, sondern über hochschulstart.de und es gelten die folgenden Regelungen:
https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=44
Unabhängig vom Studiengang und der Staatsbürgerschaft müssen alle Bewerber*innen mit einem ausländischen Schulabschluss zum Semesterbeginn nachweisen, dass sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Informationen zu den für ein Studium an der Uni Hamburg erforderlichen Deutschkenntnissen und den von der Uni Hamburg akzeptierten Zertifikaten finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... isse.html
Die Kosten für das Studium sind für alle Studierenden unabhängig von der Staatsbürgerschaft und dem Land des Schulabschlusses gleich:
https://www.uni-hamburg.de/semesterbeitrag
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling