Liebe(r) Weidenbaum,
wenn Ihnen für eine Bewerbung für den Bachelorstudiengang Psychologie im Bewerbungszeitraum noch kein endgültiges Zeugnis für die Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, mit der Sie sich bewerben möchten, können Sie sich mit einer Ersatzbescheinigung bewerben.
Achten Sie bitte darauf, dass die Ersatzbescheinigung folgende Kriterien erfüllen muss:
- Sie muss ein Ausstellungsdatum enthalten
- Sie muss die Abschlussnote enthalten (wenn diese nicht vorliegt, können Sie sich nur mit einer Angabe 9,9 bewerben und Ihre Bewerbung wird in der Leistungsquote hinter allen Bewerbungen mit einer Angabe einer Note der Hochschulzugangsberechtigung eingeordnet)
- Sie muss den Hinweis erhalten, dass Ihr Studium abgeschlossen wurde.
Als Datum der Hochschulzugangsberechtigung tragen Sie dann in der Online-Bewerbung das Datum der Ersatzbescheinigung ein.
Es darf nur noch die Ausfertigung des Zeugnisses fehlen und die Ersatzbescheinigung muss Ihnen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorliegen. Zur Immatrikulation können Sie dann das endgültige Zeugnis einreichen oder, wenn dieses noch nicht vorliegt, die Ersatzbescheinigung.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch